Der Oberprästdent der Rheknprovinzen hattein einem Umschreiben vom gten Jänner den Be-hörden der Provinz die Unterdrückung des Merkursangezeigt, und dabcy hinzngefügt: Se. Majestät
hätten ihn in der allerhöchsten Cabinetsordre vom5ten Jänner benachrichtigt, wie allerhöchstderoMinisterium sich mit einem Gesetze über die Preß- ^freyheit beschäftige, welches für die Folge die deröffentlichen Meinung und dem Besten des Staatsentsprechenden Vorschriften ertheilen werde, undihm unter allerhöchster Mißbilligung der bishergestatteten Freyheit zur ausdrücklichen Pflicht ge-macht, „bis dahin insonderheit die Zeitungen undJournale im Zaume zu halten." Er hatte dem-zufolge den Beamten anfgetrageu, die Strenge derCensnrbehörden aller in ihrem Verwaltungsbezirkeerscheinenden Zeitungen und politischen Zeitschriftenmittelst zweckmäßiger Instruction dergestalt zu ver-doppeln, daß durchaus keine Stelle passive, in welcherbeleidigende Ausfälle gegen eine fremde Regierung,oder unbefugte Kritiken und Urtheileüber Handlungen der Unfrigen, oderüber Gegenstände unseres innern Staats-hau s h a l t s oder unserer auswärtigen *Verhältnisse enthalten wären. Für ge-naue Befolgung dieser Vorschrift bis dahin, wodas angeküttdigte Gesetz diese Bande der öffent-