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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
Seite
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emsiger Dienstfertigkeit mit Prügeln zu, bis sichdas Rechtsgefühl in der menschlichen Brust em-pört, und entrüstet Schimpf um Mißhandlunggiebt. Das ist die eine Bemerkung, die ich mirselbst für Alles, was seit einiger Zeit vorgefallen,zur Genugthuung gestatten wollte; die zwcyte solleine freudige Anerkennung des wohlthätigen Schu-hes seyn, den eine auch an sich fehlerhafte Gesetz-gebung doch der persönlichen Freyheit gewährt,wenn sie von sonst redlichen Männern im Ange-sicht des Volkes und unter seiner wachsamen Theil-nahme gehandhabt wird. Wie auch in meinemRechtsstreite unter zufällig eintretenden, aber wohl.berechneten Verhältnissen Menschenfurcht Anfangs/gewaltet; sobald das Gericht nur erst versammeltwar, hat es nichts als Recht und Gerechtigkeit/ angesehen, und indem es eimnüthig die grundlose/ Klage abgewiesen, dadurch dem übrigen Teutsch-/ land ein Zeichen gesetzt, wie die Einwohner dieserLänder nicht gesonnen sind, sich irgend einer Art/ von Despotien, sey es politischer, militärischer,^ oder bürgerlicher, der sich einzndrängen versuchen^ wollte, preiszugeben. In gleichem Sinne wirdZ auch sicherlich das Gericht, vor dem ich gegenwär-^ tig stehe, urtheilen; ein Anderes auch nur voraus-r. zusetzen, würde eine Beleidigung desselben seyn,^ die kein Anwald vertreten, und keine Genugthuung. abbitten könnte."