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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
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sträubt sich, einer frechen Willkühr, die, nachdemste es zuerst gröblich verletzt, hinterher seine Hülfegegen den Mißhandelten in Anspruch nimmt, zuWillen zu seyn. Ich darf also über die Sachean sich weiter kein Wort verlieren, da sie sichselbst gerichtet und den Stab gebrochen. Nurzwey Bemerkungen habe ich mir erlauben wollen,die sich als eine Art von Nutzanwendung im Ver-laufe dargeboten, und füglich diesen Streithandelbeschließen können, der besser gar nicht angefangenhätte, aber nun das unverdiente Aufsehen, das ergeweckt, nothwendig mit einer guten Lehre bezah-len und beruhigen muß. -—> Die Anklage, derich hier Rede stehen soll, ist nach und nach zneinem öffentlichen Aergerniß gediehen, und durchdie Offenkundigkeit, zn der sie in ihrer ungemeinenAbgeschmacktheit gelangt, unbequem, ja beschämendfür Alle geworden, die daran unmittelbar odermittelbar, veranlassend oder zerlassend, Theil genom-men. Das ist der schon oft gedeutete Fluch, derauf jeder Gewaltthat ruht; sey ste auch nicht vonarger Meinung ausgegangen, oder sogar durchandere Gewalt herbeygeführt, doch muß sie ihreStrafe- sich selbst gebähren, und wo die Machtauch schonend im halben Recht geboten, da ergänztdie Plumpheit subalterner Werkzeuge, was nocham vollen Unrecht fehlt, und schlägt so lange in

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