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daher gleichsam eine eigene Kammer bildete.Geldern, Cleve und die andern Niederlande warenin Vertheidignng und Bewahrung ihrer Gerecht-rechtsame nicht zurückgeblieben, und auch dort istüberall das alte urkundliche Recht noch aufbewahrt."
„Die jüngst vergangene gewaltsame Zeit, dienicht erst mit der Revolution und Napoleon an-gefangen, hat die Völker um alle ihre herkömm-lichen Ansprüche betrogen. Die französischen For-men behielten in den Bezirks- und Departements-rathen nur noch einen Schatten ständischer Ver-tretung bey; auch diesen hat das teursche Provi-sorium aufgehoben, und überall souveräne Willkühreingeführt. Jetzt, da die gesetzliche Herrschaft be-ginnen soll, ist cs die unabweisbare Forderung derVölker, daß mindestens ihre alten Freyheiten ih-nen ungeschmälert zurückgegeben werden. Wasdarüber hinaus für all' ihr Thun und Leiden ih-nen von den geretteten Fürsten bewilligt wird, istGegenstand spaterer Uebereinkunst und mag nachdem Maße des Verdienstes abgemessen werden.Aber überall müßte als Minimum ständischer Frey-heit das alte ständische Recht angenommen seyn.Was seither in ständischer Einrichtung in Preußengeschehen, ist eine leere Spielerei), und die soge-nannten Landesdeputirten haben sich bey ihremGeschäfte weder einige Theilnahme ihres Volkes,