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der Besitzergreifung des Großherzogthums Posengesagt: Ihr werdet meiner Monarchie eiuverleibt,ohne Eure Nationalität verläugnen zu dürfen.Ihr werdet an der Constitution Theil nehmen,welche Ich Meinen getreuen Unterthanen zu ge-wahren beabsichtige, und Ihr werdet wie die übri-gen Provinzen Meines Reiches eine provinzielleVerfassung erhalten. Eure Religion soll aufrechterhalten, und zu einer staudesmäßigeu Dotirungihrer Diener gewirkt werden. Eure persönlichenRechte und Euer EigeUthum kehren wieder unterden Schutz der Gesetze zurück, zu deren Bera-tung Ihr künftig zugezogen werden sollt. EureSprache soll neben der Deutschen in allen öffent-lichen Verhandlungen gebraucht werden, und Jedemunter Euch soll nach Maßgabe seiner Fähigkeitender Zutritt zu den öffentlichen Aemtern des Groß-herzogthums, so wie zu allen Aemtern, Ehren undWürden meines Reiches offen stehen. Mein untereuch geborner Statthalter wird bey Euch residiren.Er wird Mich mit Euren Wünschen und Bedürf-nissen, und Euch mit den Absichten Meiner Re-gierung bekannt machen. Euer Mitbürger, MeinOberprasideut, wird das Großherzogthum nach denvon Mir erhaltenen Anweisungen organisiren, undbis zur vollendeten Organisation in allen Zweigenverwalte«. Er wird bey dieser Gelegenheit von