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In Sachen der Rheinprovinzen, und in eigener Angelegenheit
Entstehung
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und Schickliche das Klügste gewesen, aber er hatteauch, obwohl schwach, gehofft, daß man endlich an-drerseits das Rechte als das einzig Klügste erken-nen würde. Nach zweyjahrigem Harren hat in-zwischen diese seine Hoffnung sich als eitel ausge-wiesen, und nun, nachdem er durch sein Verhaltenwahrend dieser Frist jede Bürgerpflicht erfüllt, glaubter auch endlich der Pflicht gegen sich selbst Gehörgeben zu dürfen, und achtet sich verbunden, durcheine wahrhafte Erzählung der Ereignisse- die Nich-tigkeit von Beschuldigungen darzuthun, die aufsich haften zu lassen seine Ehre nicht gestattet.Doch würde er auch jetzt noch schwerlich einen bey-nahe nnbezwinglichen Widerwillen, von dem, wasseine Persönlichkeit betrifft, viel Redens zu machen,überwunden haben, wenn nicht im vorliegendenFalle seine Geschichte ss nahe mit der Angelegen-heit der Provinz, der er angehört, zusammenhienge,daß die Erzählung der Einen nothwendig in eineDarstellung der Andern anfgehen muß. IndernHey solcher Wechselbeziehung das Geringere stetsim Widerscheine des Größeren steht; der einzelneFall, als in einer Gattung einbegriffen, erscheint,und das einzelne erlittene Unrecht einem höherensubsumirt, wird der gerechte Vorwurf der Gering-fügigkeit und somit der Anmaßung von der Ent-wicklung solcher Privatvcrhaltnisse abgewendet, und