122
>n V
st . (I -hI I . . wenn sie am Anfang jedes Jahres ent-richtet werden.
Werden keine Probejahre eingeführt, sondern ist die Pen-sion bei dem Tode des Mannes immer zahlbar, so ist d — ound daher das dritte Glied der obigen Gleichung
V (r — — .
I. Soll die Pension die nach der bisherigen Voraus-setzung, von dem Tode des Mannes bis an den der Witwe,am Ende eines jeden ganzen Jahres ausgezahlt wird, alle
—rel Jahren ausgezahlt werden, so wird man (nach S. 3y)
ui der vorhergehender Gleichung statt die Größe
(l-r-)
oder annähernd . . . (r—l). setzen,
oder, wenn man die Pension >> ungeändert laßt, so wird mandafür den jährlichen Beitrag st etwas vermehren und ihn gleichst(r —l) L , _ . (n—l)(r-l)
st/ ^ ^-setzen oder nahe st/ — st -I- st ---
I>(r" —l)
Sollen aber die Beitrage, statt wie bisher, alle im An-fange oder am Ende eines jeden ganzen JahreS, alle ^-tel
Jahre entrichtet werden, so wird man in der vorhergehenderGleichung eben so
(l-r»)
statt st die Größe . . stoder annähcrd . .
-st (r-
r) setze«/
Für ii —2 ist z. B. der halbjährige Beitrag, wettn st denganzjährigen bezeichnet
st (r—l) st ^
— — st —— — — — O.OOÜ25 st für r — 1.05 undeben so ist für n — 4 der vierteljährige Beitrag
st Zst(r—l) st
'-^ ^ - 0.0047 st-