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Ueber Lebensversicherungen und andere Versorgunsanstalten
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stützung, neues Unglück und die Vernichtung der letzten Hoff-nungen armer Witwen und unmündiger Waisen erzeuge.

Um sich vor diesen traurigen Ereignissen sicher zu stellen,gibt es auch hier, wir müssen es wiederholen, kein besseres Mittel,als jene Oeffentlichkert aller Verhandlungen des Instituts undeine von Zeit zu Zeit unternommene sorgfältige Prüfung seineswahren Zustandes.

Diese Prüfung, mit welcher wir die erste Abtheilung die-ser Schrift beschließen wollen, besteht in einer sogenanntenBilanz der Anstalt, d. h. in der genauen Berechnung deswahren Vermögens sowohl, als der wahren Schuld der Casse.Das Verm ögen derselben besteht erstens aus den in derLasse in der That vorräthigen oder auf Zinsen sicher ausgelegtenCapitalien mit ihren Interessen, und zweitens aus demjenigenWerthe aller noch künftigen Beitrage der bereits bestehendenMitglieder, welche diese Beitrage für die Zeit der gezogenenBilanz haben, daher jene Beiträge auf diese Zeit, wie mansagt, zurück discontirt werden müssen.

Für Witwenrenten z. B. findet man diese reducirten Wer-the auf folgende Art, wenn man in den Tafeln XX, XXIoder XXII das Antrittsgeld für jedes Paar durch « und denjährlichen Beitrag durch /3 bezeichnet, welche diesem Paare nachihrem Alter für die Zeit seines Eintrittes zukommt. Nenntman dann das Antrittsgeld und den jährlichen Beitrag,welchen ein Paar zu entrichten hätte, welches so viele Jahreälter ist, als jenes erste Paar, als seitdem Eintritts des er-sten Paares bis zur Zeit der Bilanz verflossen sind, so ist dergesuchte gegenwärtige oder der discontirte Werth aller noch künf-tigen Beiträge des ersten Paares gleich x . A

Hatte z. B. für ein Paar bei seinem Eintritts der Mann45 und die Frau 35 Jahre, so gibt die Tafel XXII für einePension von 100 Gulden L 365.3 und D 37.7. Solldie Bilanz 10 Jahre nach dem Eintritte dieses Paares statthaben, so ist dann das Alter des Mannes 55 und daS der Frau