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v. 5eidlitz.
Blsm-ieus cie 8zAic? den ihm von dem Dorfe Tonradisdorph beiLauban (-Holzkirch am E)ueis) schuldigen Dienst mit einem Rosses.
Zu Beginn des Jahres 1561 treffen wir Adam v. 5. als Besitzerdes Gutes Gaußig (L^V von Bautzen). Am 14. Januar dieses IahresHbeauftragt ihn der Kurfürst von Sachsen, in Angelegenheit der Ersetzungdes katholischen Pfarrers zu Gaußig durch einen evangelischen mit demDekan Johann Leisentritt persönlich zu verhandeln.
Einige Jahre später ist Jakob v. 5. im Besitze des Gutes Gaußig.Am 31. August 1564 erscheint er als Zeuge, als Siegmund v. Bosenhagenden vorritt tatH. Im Verzeichnis derjenigen Landstände, die die Gber-gerichtsbarkeit bereits vor der Dbergerichtskonzession gehabt hatten,finden sich auch ausgezeichnet „die von Seidlitz zu Gausig"H.
Im Jahre 1563 wird ein Brüderpaar Isaak und Jakob v. 5.erwähnt").
Wenige Jahrzehnte später treffen wir ein anderes Glied des Ge-schlechts v. §. in der Vberlausitz angesessen: Hans v. S.°), kurfürstlichSächsischer Hosrat, aus dem Hause Schönfeld im Fürstentum Schweidnitzstammend, geboren am Sonntag Kxaulli 1549 s2. Junij als Sohn deskaiserlichen Einnehmers Florianus v. S. und dessen Gattin Margarethegeb. v. Schaffgotsch auf Kpnast und Greiffenstein, erwarb im Jahre1588 das Gut Arnsdorf (8^V von Bautzen, I4W von Schirgiswalde)nebst Schlungwitz (bldlO von Arnsdorf, 88^V von Bautzen) unter demAmt Stolpen und erhielt vom Kurfürsten Lhristian, Pirna den 27. Juni1588, die Genehmigung, dieses Gut bei Mangel von Leibeslehnserbenauf seine Töchter zu vererben, über dasselbige unter den Lebendigen undauf den Todesfall zu disponieren, von diesem Gute als Schriftsasse an-gesehen zu werden und die bisher dem Amt Stolpen zuständige Gber-gerichtsbarkeit selbst auszuüben H. Am 3. August 1588, dann am20. April 1592 wurde er belehnt mit Arnsdorf und Schlungwitz, am29. August 1593 mit dem Stück Holz bei Tautewalde, das vorher zum
tz Köhler, ooä. cliplom. Busat. sup., 1856, 5.246.
9 Topial 310, Bl. 33 b, 34a; von uns bereits behandelt im Neuen
Laus. Mag. Bd. 76, 5. 20Y.
H Neues Laus. Mag. Sd. 58, 5. 439.
9 Iveinart, Rechte und Gewohnheiten, III. Teil, 1795, 5.49.
9 „Isaacs und Iacobs gebrudere von 5eidelitz gunst über 2000 Fl. gegenIvolfen von Tiefstetter p. biß auf den schirstkunfftigen Leipzigischen jarmargkt des63. jars, den sonnabent nach palmarum slO. Aprils anvo rc. im Ixfff". 6--M.-A.I-oo. 9549, particularregister, Inhalts der Nöin: Nag: Mt: genedigster Instruction rc.,1562, Fol. 28. — Der hier genannte Wolf v. Tiefstädter, 5ohn eines Messerschmieds, wurdekursächsischer Dberst, Amtshauptmann über Grünhain und 5chellenberg, Gbcrhaupt-mann des Kurkreises. Tr stand bei den Kurfürsten Moritz und August von 5achsenin großer Gunst und war in den Adelsstand erhoben und zum Ritter geschlagenworden. Gauhe, Adels-Lexikon, II. Teil, 1747, 5. 1165.
o) von uns bereits behandelt im Neuen Laus. Mag. Bd. 76, 5. 230 ff. vergl.auch Friedrich Fischer, Pastor in Bautzen, Leichenpredigt auf Hans ^Budissin 1596. i ^ ^,, c-f F Z ^ ^ A '
9 Lehnsakten Arnsdorf/ vol. I. '