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2 (1913)
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774
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v. Schönaich.

Georg. Diesem hatte sein Gheim Fabian schon zu Lebzeiten die Herr-schaft Mus kau abgetreten, denn Johann Georg erhielt sie am 20. De-zember 1583 vom Nmtshauptmann zu Görlitz zu Lehn verreicht. NachJohann Georgs erblosem Tode zog Kaiser Nudolph II. die HerrschaftMuskau ein h und verkaufte sie am 17. November 1597 an WilhelmBurggrafen zu Dohnas. -

Ein Lasse! v. 5.und Hasel" (haasel im Kreise Sorau) verkauftesein Gut Gber-Bellmannsdorf (8M von Lauban), wie er es vonNikol v. Grißlau an sich gebracht, an Ernst v. Sommerfeldund Wartta",der es am 23. September 1602 zu Lehn verreicht erhielt ^).

Im 18. Jahrhundert gelangte Zibelle (blO von Muskau) durchHeirat an das Geschlecht v. S. Sebastians v. S. a. d. h. haasel undseiner Gattin Salome geb. v. Schönaich a. d. h. Bademeusel Sohn:Erdmann v. 5. auf Kalke, königlich polnischer kurfürstlich SächsischerHauptmann a. D. im herzoglich Weitzenselser Dragonerregiment, warvermählt mit Nnna Elisabeth v. Stöffel a. d. h. Kose! und Lanken.Ein Sohn dieses Ehepaars, George Adolph v. S., geboren zu Kalkeam 31. Dezember 1724, wurde, nachdem er seit 1740 das Kadettenkorpszu Dresden besucht, 1742 Fähnrich im NInpeckschen Infanterieregiment,dann Leutnant im Infanterieregiment der Kurfürstin (später Neitzenstein-schen) und nahm 1756 seinen Abschied. In eben diesem Jahre, am30. November, vermählte er sich mit Sophie Friederike Louisev. Briefen, die ihm das Gut Nieder-Zibelle mit in die Ehe brachte.Er starb auf seinem Gute Kalke am 6. Nugust 1787 nachmittags '/^4 Uhrund wurde am 9. in Triebe! bestattet. Don seinen fünfzehn Kindern(6 2. 9 T.) überlebten ihn zwei Söhne und vier Töchterh.

Der oben genannte Fabian v. Schönaich, gestorben am 23. September

0 Diese Einziehung der Herrschaft Muskan als eines heimgefallenen Lehnserfolgte im Widerspruch mit den vestimmungen Fabians v. 5. vom Jahre 1562:Wofern Herr Fabian von Schönaich, ritter, ohne menliche leibes lehenßerben, der-gleichen seines bruders vastianß seligen sohn Hanß Georg, ohne menliche leibeslehenßerben mit thodt abgingen, als hat auf diesen fahl obgemeldter her Fabianseinen vettern, nemlich Hieronpmo, Sigmunden, Philippen, Jacoben,Hansen und Balthasarn, allen gebrudern und vettern von Schönaich, vor allenandern seinen gevettern von Schönaich die lehen aller seiner und gemeltes HansenGeorgens guttere in diesen, marggrafstumb Gber Lausitz gelegen, appropriirt undzugeeigt, sie auch, die obgedachten von Schönaich dem Hern lantvogt s. g. anstadt derNom: Kap: M: -c. die geburliche huldung und aidespflichtung vollzogen und auf denobberurten fahl die lehen gesucht und gemuttet, welches dan also von roolgedachtemHern landtvogt s. g. vor billich erkant und angenohmen und uff s. g. bevehlich hiemitzu lmnfftiger nachrichtung acl notam genohmen und vorzeichnet worden. UctnmLudissin den 20. ^uAusti des 62. Die zeugen der lehens muttung seindt Hanß vonSchlieben, Haugl, von Maxsen, haubtleutte, Hieronymus von Nostiz, Lafpar von Nostizzum Famen". H.-Lt.-N. Uoo. 9549, particularregister, Inhalts der Röm: Nay: Mt:genedigster Instruction, auff den wolgebornen Hern Joachimen Schlicken, Graffen undHern p., des Marggrafftumbs Dber Lausitz Landtvogt ,c. die vollzogene Lehen, Leib-gcdinge und Gunste . . . betreffende, 1552, Fol. IOb-11.

2) verzeichniß Gberlaus. Urkunden, II. vd., S. 254.

F H.-St.-kl. Noo. 9550, Görlitzischer Lreyss, vol. V w., Fol. 285.h Laus. Magazin 1786, S. 268: 1787, S. 565.