v. Schellendorff.
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macht; er hatte sie ferner als Erbin der Herrschaft Nlitschdorf im Fürsten-tum Jauer und des Gutes Groß-Hartmannsdors im Löwenberger Weich-bilds eingesetzt mit der Bedingung, daß sie seiner Schwester, der FrauGräfin v. Tolonna oder deren Erben 200 Taler, ebenso der Tochterseiner verstorbenen Schwester, Fräulein Magdalena Sophie v. Hohbergaus Warthau, 200 Taler auszahlen solle').
Km 1. April 1703 nahm im Namen der Freifrau Johanna Mar-garethe v. 5. ihr Amtmann posseß von Schloß und Stadt Nönigs-brück^), Vorwerk und Dorf Steinborn, Schmorkau, lveißbach,Neukirch, Gottschdorf, Bulleritz, Großgrabe, Grüngräbchen,Losei, Zeisholz, Gtterschützh. Nursürst Friedrich August I. befahlam 3. Npril 1703 dem Amtshauptmann Taspar Lhristoph v. Nostitz,die Witwe in ihrem Besitz zu schützen. Der Nursürst verwandelte ferneraus ihr Bitten, da ihre Herrschaft Nönigsbrück pures Erbe sei, auch dieGüter Grüngräbchen und Steindors am 18. Februar 1721 in Erbetz.
Freifrau v. S. war eine energische Herrin, die streng darausachtete, daß ihre Rechte nicht „durchlöchert" würden. So hatte siewiederholt Streitigkeiten mit dem Pfarrer Berghold von Großgrabe,mit der Bürgerschaft Nönigsbrücks, mit dem Gberamt, so schwebte fernerzwischen ihr und Adam Dietrich v. Schleinitz zu Glauschnitz eine Injurien-klage, die 1718 eine Urteilseinholung vom Leipziger Schöppenstuhl er-forderlich machte 5).
Sie starb am 10. April 1726°). In ihrem Testament vom 12. Fe-
tz Kurz vor seinem Tode bestimmte Maximilian noch, und zwar am 13. Januar1703, daß in seiner Schlesischen Herrschaft Klitschdorf und Groß-Hartmannsdorf nichtseine Gattin, sondern Hans Wolfgang Graf v. Frankenberg und Ludwigsdorf, Herrder Herrschaft Buchelsdorf, Warthau, Gber- und Nieder-panthenau, pfandesinhaberdes königlichen Nmtes Vröditzberg, kaiserlicher Geheimer Kat, wirklicher Kämmererund des Königreichs Böhmen verordneter Vize - Kanzler, weil er mit vielen Kinderngesegnet sei, sukzedieren solle. Nach dem Nbsterben des Grafen Hans Ivolfgang v. F.sollten seine Lrben an dieser Herrschaft verbunden sein, beim Kaiser auszuwirken,„wormit sie zu einem danckbaren und perennirenden Nndencken dieser meiner ihnenzugedachten ivohlthat, sowohl meinen frepherrlichen Nahmen Schellendorff, als auchdas Wappen, weiln sonsten das Baron Schellendorffische Geschlecht mit mir eingehet,nebst dem ihrigen Grass Francksnbergischen Nahmen und Wappen zugleich mit führenmögen". Lehnsakten königsbrück. — vergl. auch S. 730 unter 1.
tz Nm 14. Nlai 1710 bestätigte sie die Nrtikel der Schuhmacher zu königsbrück,verzeichniß Dberlaus. Urkunden II, S. 364.
tz Zu Mitbelehnten ernannte sie ihren Bruder, den Generalfeldmarschalleutnantund Kommandant der Festung Landau Heinrich Grafen v. Friesen und die GebrüderHeinrich I. und II. Grafen Neuß ä. L.
tz 1721 erhoben die Gebrüder Nudolph Heinrich und Lhristoph Ndolph v. Neit-schütz Nnsprüche auf die Güter Grüngräbchen und Steinborn wegen der ihrem seligenVater Nudolph v. N. auf Gaußig im Jahre 1607 von Maximilian Frhrn. v. S. beiErwerbung dieser Güter erteilten Mitbelehnschaft. Va aber die Freifrau verw. v. S.inzwischen diese Güter als Lrbe verreicht erhalten hatte, so hatte es mit dem Protestder Gebrüder v. Neitschütz sein Bewenden.
tz vergl. Neue Sächsische Kirchengalerie, Viöcese kamenz, Sp. 133 ff., 371;H.-St.-6. Geneal. I-oo. 31795, Schellendorff.
tz Lin Trauergedicht auf ihren Tod ließ ein ihr „annoch in der Grufft ver-pflichteter Diener aus Lamentz" am Tage ihres solennen Leichenbegängnisses am