v. Schellendorff.
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8. März 1669 erhielt er den Erbverwandlungsbries über Königsbrück,Losei u. a. Güter H. Um 20. November 1668 erteilte ihm KursürstJohann Georg II. „den goldenen Schlüssel und das praedikat Lammer-herr"2). Im Dezember 1672 gab ihm, der sich „zu allerunterthänigsterAufwartung" an den kaiserlichen Hof begeben wollte, der Kurfürst vonSachsen Empfehlungsschreiben an dm Fürsten Wenzel v. Lobkowitz undden Grafen v. Sambergs).
Maximilian, der außer den genannten Dberlausitzischen Güternauch die freie Erb- und Standesherrschaft Klitschdorf H, ferner Groß-Hart-mannsdors besaß, kaufte am 6. April 1684 von Hans Julius v. Vurkers-roda das Gut Grüngräbchen (IMO von Königsbrück) für 13 500 TalerMeißner Währung! am 30. Juni 1684 erhielt er den LehnbriesI. vonEarl Ernst v. Goldstein erwarb Maximilian am 3./13. August 1696 dasLehn- und Rittergut Steinborn (IM^ von Königsbrück) nebst perti-nentien und der Emporkirche zu Krakau für 8200 Taler MeißnerWährung (den Taler zu 24 guten Groschen, den Groschen zu 12 Pfennigengerechnet) nebst 200 Talern an des Verkäufers Gattin zum sogenanntenHerd- oder Schlüsselgeld bei wirklicher Einräumung und Übergabe desGutes! am 12. Juni 1697 wurde Maximilian mit Steinborn belehnt").
Da er ohne Leibeserben war, so bat Maximilian den Kurfürstenihm den vorritt zu gestatten. Am 13. August 1670 erteilte dieser ihmdie Erlaubnis, und der Landvogt Eurt Neinicke v. Eallenberg bestimmteden 7. März 1671 neuen Kalenders zum vorritt. Nachdem er geschehen,berichtete der Landvogt dem Kurfürsten, daß Freiherr Maximilian v. S.. . . „zu selbiger Zeit aus Lw. Ehurfl. Durch!. Schloß allhier erschienenfseis und in seinem Küriss (den ich vorher mit einem Pistolen - SchußprobiretH und tüchtig befunden) von der Erden auf ein hengstmäßiges
H verzeichniß Vberlaus. Urkunden II, 5. 331.
H H.-St.-R. Gen. Noe. 31745, Schellendorff. Zugleich wurde bestimmt, daßer hinter dem Uammerherrn und Vbersteuereinnehmer Ludwig Gebhard v. hopmrangiere.
2) H.-St.-N. Geneal. Noo. 31795, Schellendorff.
H Zwischen Maximilian Frhrn. v. Sch. und Ulrich Maximilian Frhrn. v. Rechen-berg war am 29. November 1689 ein Rezeß zustande gekommen, dem zufolge sämt-liche freiherrlich Schellendorffsche Untertanen des ganzen Ulitschdorfer Bezirks demHerkommen nach von aller Zollexaktion von ihren Uonsumptibilien und Seilschaften,die sie in die umliegenden Städte zu Markte und zu feilem Rauf führten und wennsie dabei nach Gelegenheit des Weges den freiherrlich Rechenbergschen Grund undBoden berührten, verschont bleiben sollten. Nuf Grund der Bestimmungen diesesRezesse; erhob Maximilian Frhr. v. Sch. 1699 gegen den Grafen Balthasar Lrdmannv. promnitz wegen des vom promnitz schen klmtmann zu Tiefenfurt den UlitschdorferSchellendorffschen Untertanen zu Thommendorf abgeforderten Zolles Ulage. H.-St.-R.Noo. 9533, Vas 78. Buch Vberlaus. Iustizsachen 1699-1703, Fol. 21 ff.
b) In die gesamte Hand nahm er Rudolph v. Neitschütz auf Rrnsdorf undOiehmen, kurfürstlichen Generalmajor und Dberst der Leibgarde, ferner den kur-fürstlich Sächsischen Uammerherrn Heinrich Freiherrn v. Friesen auf Schönfeld, i
") Zu Lehnsfolgern gab er an Heinrich Freiherrn v. Friesen auf Schönfeld undRudolph v. Neitschütz auf Daußig.
H Nm 11. März 1671 erging eine oberamtliche Rekognition über die land-ständische Protestation wider die Probe des Uürasses bei dem v. Schellendorffschenvorritt, verzeichniß Vberlaus. Urkunden, II, S. 332.