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2 (1913)
Entstehung
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729
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v. Schellendorff.

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hatte, wie sein Bruder Wolf dem Kurfürsten meldete,eine ziemblichgroße Schuldenlast verlassen". Christophs Witwe, Elisabeth Con-stantia geb. Freiin v. poetting, vermählte sich 1648 mit Gras Georg III.v. (Oppersdorfs i).

II. Wolf Frhr. v. 5. erhielt neben seinen beiden damals gleich-falls noch unmündigen jüngeren Brüdern Siegismund und Conrad amy. September 1621 eine Lehnsmutungsrekognition wegen der HerrschaftKönigsbrück. Nach dem Tode dieser beiden eben genannten Brüderund während der Abwesenheit seines älteren Bruders Christophs Frhrn.v. S., der sich in kaiserlichen Kammerdiensten in Breslau befand, hatteder Gberamtsverwalter Adolph v. Gersdorff, als auch Wolf Frhr. v. S.in kaiserlichen Kriegsdiensten außer Sandes war, am 10. Juni 1634 dieHerrschaft Königsbrück eingenommenmit vorgeben, daß männiglich zuseinen Rechten selbige bestes Fleißes versorget und in Acht genommenwerden möge". Cr schaffte die Bedienten, Amtleute und Verwalter abund ließ seinen verwandten Christoph v. Kalckreuth als Verwalterimmittieren, der denn auch vom 10. Juni 1634 bis zum April 1637 dieVerwaltung führte. Wolf Frhr. v. 5. verlangte nun im Fahre 1665von den Erben Adolphs v. Gersdorff wegen angemaßter dreijährigerAdministration der Herrschaft Königsbrück Rechnungsablage"). Nach demAbsterben seines Bruders Christoph (ff 1647) erhielt Wolf am 13. März 1653über die an ihn gestammte halbe Herrschaft Königs brück und perti-nentien den Lehnbriesb). Cr war nun außer aus Königsbrück auch Herrauf KlitschdorfH, Kunau, Saatz, Groß-Hartmannsdors, Halbau^). Mitden Halbauschen Gütern war Wolf am 13. Juli 1651 belehnt worden.

Wegen des Gebiets seiner Zollgerechtigkeit hatte Wolf mehrfachStreitigkeiten mit seinen Nachbarn. So beschwerte er sich 1651 beimKurfürsten, daß er aus die von seinen Nachbarn, den Adeligen des

1) Ebenda, II, S. 430.

2) 6-- 5 t--6- Den. Boa. 31795, Schellendorff.

H Wolf Frhr. v. S. beschwerte sich 1655 beim Gberamtshauptmann, daß esin seinem Lehnbriefe heiße, er habeambtsgehorsamlich" um Erteilung des Lehn-briefes nachgesucht, während es bei ihm, der doch zum Herrenstande gehöre, heißenmüsse:besondern Fleißes bittende". Leknsakten Königsbrück.

ff Rm 24. März 1653 erhielt er Rekognition wegen verhinderter Lehns-empfangung über die Herrschaft Wilschdorf.

HFrepherr von Schöllendorff" hatte sich erboten, sein Gut Königsbrück gegendie Böhmischen Güter der Frau klnna Elisabeth Lolonna zu vels, Gräfin zuLratzen",Scharfenstein zu vertauschen. Sie schreibt, Regensburg den 2. Januar 1654, an denKurfürsten . . .welchergestalt ich nun wegen der Religion und indem ich in meinemGewissen nicht befinden kann, mich von der unveränderten Rugsburgischen Tonfessionab-, zu der papistischen Religion zu wenden, gezwungen bin, meine in dem König-reich Böhmen habende Güter, weiln mir auch allbereit unterschiedliche ernstliche Befehlzukommen, das Land zu räumen, zu verkaufen" . . ., so habe Frhr. v. Schellendorffsich zum Gütertausch erboten. Zunächst aber fragt sie beim Kurfürsten an, ob ergeneigt sei, Königsbrück aus Mann- in Weiber- oder Kunkellehn zu verwandeln, danur sie und ihre Tochter noch am Leben seien, während ihre leiblichen Brüder JohannGeorg und Wolf Leonhard Lolonna Freiherren v. Bels ihr Leben in kurfürstlichenund Schwedischen Diensten geendet hätten. H.-St.-R. Koa. 9547, Drittes Buch Gber-laus. Lehnssachen, 165167, Fol. 68. Der Gütertausch kam nicht zu Stande.