Druckschrift 
2 (1913)
Entstehung
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728
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v. Schellendorff.

sich mit Wolf v. ponickau auf Frankenthal vermählte, vier Zähne(I-IV):

I. Christoph Frh. v. 5., wurde am d. September l62l zuseinem Anteil mit der Herrschaft Königsbrück belehnt. An dem näm-lichen Tage empfing er vom Gberamtsverwalter Adolph v. Dersdorfs dieBelehnung mit dem Dorfe halb au und dem Bauer zu Klix (8 vonhalbau)h. Am 8. Mai 1625 kam es zu einem brüderlichen vergleichund einer Teilung der Güter. Der Kaiser genehmigte nicht allein diesesBaetum suceessionis, sondern bestimmte auch am 4. März 1627, daßdie Brüder und Vettern v. Z. in Zukunft wegen der gesamten Handund des Lehnspaktums bei Absterben des regierenden Königs als oberstenLehnsherrn nicht bei den Ämtern im Lande absonderlich, sondern beider Böhmischen hoskanzlei die Konfirmation suchen sollten,' und am8. Mai 1631^): daß aus des obersten Lehnsherrn Todesfall durch solchevorhergehende Konfirmation den Bosssssoribus ihre verliehenen Lehen,gleich als den Mitbelehnten die simultuiwu, zugleich mit bestätigt seienund es weiter keiner absonderlichen Lehnssuchung bedürfen solle; jedochwenn der eine oder der andere aus dem Geschlecht v. 5. ein Trb- odererkauftes Lehn von neuem an sich brächte, so solle derselbe (und nichtzugleich die Mitbelehnten) die Lehn beim Amt zu suchen schuldig undbefugt seinb).

Nach dem Tode seiner beiden jüngsten Brüder Siegismund und Conrad(siehe unten Hl und IV Z. 734) fiel die gesamte Herrschaft Königs-brück an Christoph und seinen Bruder Wolf. Diese muteten nun wegendieser Lehnsherrschaft die Lehn beim Kaiser und König als oberstemLehnsherrn und erhielten aus der Böhmischen Hofkanzlei, nach Übergangder Gberlausitz in kursächsische Herrschaft auch vom Gberamt in Bautzen1636 eine Lehnsrekognitiou über geschehene Mutung an der HerrschaftKönigsbrück. 1638 erhielten die Gebrüder Christoph und lvolf denLehnbrief über die Herrschaft Königsbrück.

Christoph Frhr. v. Z. auf den Herrschaften Königsbrück undKlitschdorf, Zaatz, Kunau und halb au, Römischer kaiserlicher MajestätRat, Kammerpräsident in Gber- und Rieder-Schlesien, Landeshauptmanndes Fürstentums Sagau h, starb zu Breslau am 23. Juli 1647^). Cr

1614 von Kaiser Matthias nach erfolgtem päpstlichen Dispens die Genehmigungerhalten, seine Lchwägerin, die Witwe Caspars v. Rechenberg, Freiherrn zu Klitsch-dorf, Helena Freiin v. Zedlitz und Neukirch, zu ehelichen. Christoph war aber bereits1583 gestorben. Ls könnte sich die Rngabe also nur auf Larolus Magnus, denLohn Christophs, beziehen, der die Richtigkeit der Rngabe vorausgesetzt alsozweimal vermählt war.

1) verzeichniß Gberlaus. Urkunden, II, 5. 290.

2) Ebenda, II, S. 304. weitere kaiserliche und kurfürstliche Restätigungen desSchellendorffschen Sukzessionspaktums erfolgten in den Fahren 1637, 1638, 1658,1659, 1670. verzeichniß Gberlaus. Urkunden, II, S. 309, 310, 323, 324, 331.

s) Lehnsakten Rönigsbrück.

h Christoph Frhr. v. S. war neben vr. Felix Rüdinger angeblich als kaiser-licher Kommissar bei der Huldigung des Kurfürsten Johann Georgs I. als Erbherrnim Dktober 1637 in Görlitz anwesend. Großer, Laus. Merckwürdigkeiten, 1714, I,L. 260, Rnm. o. h Sinapius a. a. D. II, S. 430.