v. Salisch.
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ist der Kops von einem goldenen Pfeile schräg durchschossen, dessen Spitzeaus dem Rachen hervorragt, während das Gefieder, das oberhalb desSchaftes rot, unterhalb golden ist, zum Hinterkops heraussteht. Deckenrot-golden. Siebmacher I, Gas. 156, Nr. 15 unter den „Mepchsnischen".Ebenda III, Gas. 167, Nr. 5 unter den „preüssischen". hier fehlt dieFeuerflamme und das INenschenantlitz dem Drachen des Schildes h.
v. Salisch.
Seit dem ersten viertel des 17. Jahrhunderts sind Ungehörigedes Schlesischen uradeligen Geschlechts v. Salisch in der Dberlausitzansässig.
Der kurfürstlich Sächsische hofrat Hans v. Seidlitz hatte imJahre 1596 testamentarisch bestimmt, daß bei lviedervermählung seinerWitwe seine beiden Güter Arnsdorf und Schlungwitz immer dem ältestenSohne seiner drei Schwestern Zufällen sollten. Als nun Ernst v. Zedlitz,der als ältester unter den Söhnen der drei Schwestern Hansens v. Seidlitzim Jahre 1599 die genannten beiden Güter erhalten hatte, um 1621gestorben war, hatte Christoph v. Salisch die Anwartschaft auf dieSukzession im Majorate. Lhristoph v. S. war der Sohn Friedrichs v. S.zu Wartenberg und seiner Gattin Anna v. Seidlitz, der ältesten SchwesterHansens v. Seidlitz, des erwähnten Majoratsstifters. Lhristoph v. S. „undGroßgraben" auf Karchwitz im Gppelnschen wurde am 11. Juli 1622belehnt mit Arnsdorf und Schlungwitz (beide 8^V von Bautzen), zweiim Amtsbezirk Stolpen liegenden kanzlei-schriftsässigen Gütern. Arnsdorfbefand sich zu jener Zeit in einem durch die Unbilden des dreißigjährigenKrieges hervorgerusenen trostlosen Zustandes auch die Schlesische BesitzungChristophs dürfte nur geringe Erträge gebracht haben, so daß dieser inbedrängte Verhältnisse geriet. Er war nicht imstande, die ihm als Besitzervon Karchwitz von der kaiserlichen Konfiskationskommission in denFürstentümern Oppeln und Uatibor auserlegten 2500 Utlr. „pönsall" zubezahlen und wandte sich deshalb an den Kurfürsten Johann George I.von Sachsen, dem er ja wegen des Gutes Arnsdorf mit Pflichten ver-wandt war, mit dem Ersuchen, beim Kaiser für ihn um Erlaß dieserStrafsumme nachzusuchen, von seinem Hauptquartier Barby aus ver-wandte sich denn auch der Kurfürst am 15. September 1635 für „dem-selben Unterthaner in den Schlesischen Fürstenthümern Oppeln undUattibar, Lhristoph v. Salisch" beim Kaiser, und nach wiederholten kur-fürstlichen Interzessionen erhielt Lhristoph einen Erlaß der ihm auserlegtenStrafgelderb). Im Jahre 1655 schreibt Lhristoph, er habe sein Gütlein
h Vas prachtvolle, reich mit Wappen geschmückte, in Bensen^befindliche Epi-taphium Wolfs v. S. A- 24. Februar 1584) auf Bensen und Markersdorf ist abgebildetin Fr. Bernau, Studien und Materialien in Böhmen und Mähren, 1400.
2) Lhristoph v. S. beschwerte sich im Februar 1623 beim Kurfürsten darüber,daß dem Gutshause in klrnsdorf alle Dächer, Dfen, Fenster fehlten und daß alleMobilien entwendet seien. Lehnsakten Brnsdorf.
->) kf.-St.-6. Den. 1.06.31741, Salisch.