v. Rodewitz.
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Gebrüdern v. R. durch den Schösser von Stolpen, Andreas Becker, über-sandtes Schreiben mit der Aufforderung die Lehn an Friedersdorf auf-zulassen, nahmen sie nicht an, worauf im Jahre 1650 der kurfürstlicheBefehl erging, der Schösser solle ihnen ihren Ungehorsam verweisen undbei einer namhaften Strafe auserlegen, das Schreiben anzunehmen. ImSeptember 1650 wurden sie endlich, da sie immer noch nicht die Lehnausließen, zu 50 Goldgulden Strafe verurteilt. Caspar Christoph scheintüberhaupt eine eigenmächtige Natur gewesen zu sein: Lin dicker Bandvon 265 Blatts führt den Titel: „Martin Neitsch fName des Frieders-dorfer Richters) contra Caspar Christophen von Nodewitz zu Frieders-dorf wegen verübter Gewaltthätigkeiten 1639 — 1668". Im Jahre 1650schreibt sich Caspar Christoph „zu Rottmarsdorf" (^V von Herrnhut,88^ von Löbau).
Caspar Christoph v. N. hatte sich am 16. p. Trinität. 1643(17. September) vermählt mit Unna Sabina v. Uechtritz, die am30. März 1667 starb. Cr hatte folgende Rinder^) (a —ll):
a) Rudolph Nbraham, * 27. Mai 1645. Cr hatte später(um 1674) Grundbesitz in Nieder-Dderwitz (K^V von Zittau) und starbim Alter von 86 Jahren am 14. Mai 1731. vermählt war er mitAnna Dorothea v. Gelsnitz, die durch einen unglücklichen Sturz am
5. Juli 1719, 72 Jahre alt, ihr Leben verlor. Lin Sohn RudolphAbrahams, Caspar Gottlob, starb als Leutnant unvermählt am22. März l708 im Alter von 36 Jahren^).
b) Maria Elisabeth, * 25. August 1646 (1647?).
c) Anna Tatharina, * 2. (7.) September 1650.
6) Anna Sabina, * 9. Februar 1654.
e) Hans Caspar, 's 1656.
t) Caspar Gottlob, * 24. (26.) Februar 1658.
§) Hans Christoph, * 1660.
li) Caspar Christoph, * 27. Oktober 1662, 'f a. o.
2. Peter Abraham, der jüngere Sohn Rudolphs, hatte sich, wieer am 2./12. Februar 1644 dem Rurfürsten meldetH, vor sechzehn Jahrenunter die kaiserliche Armee begeben und bei ihr ununterbrochen gedient.Als kürzlich das Heer vor Zittau gerückt sei, habe er sich nach Frieders-dorf begeben und daselbst erfahren, daß sein Vater Rudolph v. R. „imHerbst 1640", seine Mutter zu Ausgang des Jahres 1643 gestorben sei.Wegen seiner Abwesenheit habe er die Lehnspslicht nicht ablegen könnenund bitte, ihn „propter meain justain absentiain et ^uoll inilitespotius arina c^uam Ie§es seine äebeant" zu entschuldigen. Am
6. Februar 1644 wurde er mit Friedersdorf belehnt. — Daß PeterAbraham gemeinsam mit seinem Bruder Caspar Christoph im Jahre 1649Friedersdors verkaufte, ist bereits erwähnt worden (vergl. S. 616). Das Gut,
tz H.-St.-R. Geneal. Too. 31783, Rodewitz.
H Rloß, Geneal. Nachrichten, Mspt. Band XIV, v. Rodewitz.») Neues Laus. Mag. Bd. 43, S. 401.tz Lehnsakten Zriederrdorf.