v. Maucour.
697
Gutbefinden den fähigsten dieser Söhne in der Sukzession vorzuziehenund den ältesten zu exkludieren, jedoch nicht ohne triftige Ursache.
Der zweite Sohn und dessen rittermäßige Nachkommenschaft solldie zweite Linie bilden. Sie soll ihren Sitz haben im Güte Binau inBaden und die Revenuen dieses Gutes beziehen; sie erhält ferner vonder ersten, der administrierenden Linie, jährlich 4900 Gulden oder3266 TIr. l6 Gr. aus den fructibus totius ticleieommissi, besondersaus den polnischen Revenuen. Stirbt die Deszendenz des ältesten Sohnesaus, so gelangen die männlichen Nachkommen des zweiten Sohnes zurSukzession und formieren sofort wieder eine zweite Linie aus der männ-lichen Nachkommenschaft.
Sollten bei seinem Tode keine Söhne am Leben sein, sondern nurseine beiden Töchter Henriette und Marianne (Marie Rnna), so sollendiese auf die angegebene Weise zur Sukzession gelangen, so daß also dieältere Tochter die Sächsischen und Gberlausitzischen Güter, die jüngereaber Vinau erhält. In diesem Falle hat der Mann der Tochter Namenund Wappen des Stifters anzunehmen und mit zu führen.
Sollte der Stifter kinderlos sterben, so sukzediert sein Vetter Josephv. R., Generalfeldwachtmeister in Litauen.
Jeder Besitzer der Majoratsgüter darf seiner Gemahlin ein Wittumkonstituieren, jedoch nicht über tausend Taler jährlich und nur aus denNutzungen, nicht aus der Substanz selbst.
Rm l6. Juli l774 fügte er wegen der neu erworbenen GüterOber- und Nieder-Malschwitz und Kronsörstchen die Bestimmung hinzu,daß sie dem Fideikommiß einverleibt werden sollten, ebenso l776 wegenBrösa und Guttau, l?80 wegen Gleina.
Graf Nndreas starb am 28. Oktober l794, nicht ohne zuvor denRrmen seiner zahlreichen Güter beträchtliche Legate vermacht zu haben H.Rm 2. November wurde er in München in der Krypta der Kollegiat-und Parochialkirche uä D. virZincin beigesetzt.
vermählt war er mit der im Januar 1793 in München gestorbenen'IHenriette Louise geb. Freiin v. Wrede, Tochter des kurpfälzischenMinisters v. W. und hinterließ zwei Töchter:
1. Henriette, vermählt am 28. Juni 1777I mit dem GrasenTarl Theodor v. Schall.
2. Marianne, gestorben am 18. Januar 1811, vermählt mitdem großherzoglich Badischen Gberjägermeister TIemens Rugust HermannJoseph Grasen v. Waldkirch, gestorben am 1. Rpril 1840H.
Eine dritte Tochter des Grasen Rndreas, vermählt mit dem Frei-herrn v. Wallbrunn, war schon vor ihrem Vater gestorben.
Ls trat somit die Bestimmung in Kraft, wonach die älteste Tochterim Besitz der Sächsischen und Gberlausitzischen Güter sukzedierte und ihr
l) Laus. Monatsschrift 1795, I, S. 304: 17yd, S. 688.2> Laus. Monatsschrift 1793, I, S. 108.
H Uneschke, Deutsche Grafenhäuser, II. Bd., 5. 369.tz Ebenda, II. Bd., S. 626.