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v. Vberländer.
Wappen: Schild geviert. I, 4: In Blau ein Baum,- 2, 3: InRot ein Mgel. v. Ledebur, Rdelslexicon der preußischen Monarchie,II. Band, 5. 157.
v. Oberländer (v. Oberland).
Erhard, Hans d. R. und Hans d. I. Gebrüder Oberländer,Ungehörige eines alten aus Bayern stammenden Geschlechts h, erhielten,Wien den 14. Juli 1623, von Kaiser Ferdinand II. ein Rdelsdiplomfl.von diesen drei Brüdern pflanzte Erhard v. G. den Stamm fort. Erhatte einen Sohn Johann Georg, geboren am 5. März 1609, gestorbenam 8. Rugust 1691h, der von 1626 — 1628 bei König Lhristian IV. vonDänemark Kriegsdienste tat, dann an die zwanzig Jahre in kursächsischenDiensten im Leibregiment zu Roß standh. Im Jahre 1647 kaufteJohann Georg von seinem Schwager Joachim Ernst v. Kyaw auf Gieß-mannsdorf und Friedersdors das Gut Dber-Leutersdorf (bl^V vonZittau), das damals infolge der Unbilden des dreißigjährigen Kriegesganz verwüstet war, für 4100 Rtlr. Lr machte sich verdient durchWiederaufbauung der Kirche und vor allem durch die im Jahre 1662erfolgende Begründung eines eigenen Pfarramts und Schenkung vonzwölf Scheffeln Land zu einer Widmut, so daß Ober - Leutersdorf nun-
H Wellers Nrchiv für Stamm- und Wappenkunde, III. Iahrgg. (1002 -1003), S. 82.
h Nus dem Wortlaut des kaiserlichen Diploms. . . „Haben Wir inen ir bishergeführt adelich Wappen und Klainodt ... widerumb von newem verliehen und ge-geben" . . . (Bibliothek der (Überlauf. Gesellschaft der Wissenschaften, Nlspt. N. I. 30,2. Teil, S. 15) darf keineswegs geschlossen werden, daß die Familie Vberländer schonvor dem Jahre 1623 adelig war. Wir haben vielmehr diese oder eine ähnlich lautendein zahlreichen Ndelsbriefen sich findende Wendung ausschließlich als eine Höflichkeits-formel aufzufassen. - Bis der Landvogt Turt Neinickc v. Lallenberg im Jahre 1685eine „Specification unterschiedener Personen, denen einige Rittergüther im Nlarg-grafsthumb Dberlaußniz nach der Zeitt des 1666 confirmirten Landes-Pacti ohne Vor-weisung vier Nhnen oder Beweisung eines uhralten adelichen Geschlechts anzukauffennachgesehen worden", gab, erwähnte er auch, daß der v. Vberländer, „welcher meinesWissens kein uhralter Tdelmann ist", das Gut Nieder - Neichenbach gekauft habe.(H.-St.-N. Noo. 0548, Vas 0. Buch Dberlaus. Lehens-Sachen, 1680-1704, Fol. 172.) -Ober es sind sogar berechtigte Zweifel darüber aufgetaucht, ob das angeblich denGebrüdern Erhard, Hans d. 6. und Hans d. I. am 14. Juli 1623 ausgestellte Ndels-diplom ein echtes ist, ob also die Vberlausitzische Familie v. D. wirklich ein Ndels-diplom besitzt: In der Sitzung des Deutschen Herolds vom 10. Mai 1806 (siehe „DeutscherHerold", 1806,'S. 06) wurde nämlich darauf aufmerksam gemacht, daß der FränkischeGenealoge Johann Gottfried Biedermann in seiner Nrbeit über die vogtländischeRitterschaft darauf hingewiesen habe, daß das in Valentin Königs Ndelshistorie, 3. Teil,S. 787 abgedruckte Ndelsdiplom für die genannten drei Gebrüder v. D. nicht über-einstimme mit dem wahrhaften Vriginal, das im Besitze der vogtländischen Vber-länder sich befinde und für einen Tobias G., den Stammvater der vogtländischenVberländer, einen Vetter der genannten drei Vberlausitzischen Gebrüder v. V. aus-gestellt sei. Das Datum der beiden Texte des Diploms stimmt genau überein. Ent-weder haben nun beide Zweige des Geschlechts, der vogtländische und der Vber-lausitzische, an einem und demselben Tage ein Ndelsdiplom erhalten oder das inKönigs Ndelshistorie abgedruckte Diplom ist eine Fälschung. Biedermann neigt derzuletzt genannten Nnsicht zu.
2) Kloß, Geneal. Nachrichten, Nlspt. Band XI, v. Vberländer.
fl H.-St.-N. Gen. Noe. II362, Dberland.