v. Nostih.
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Prozeß wegen rückständigen Lohnes, Erlassung der Gefängnishaft, derVaufuhren, verweigerter Jagd und Haltung der Jagdhunde, wegen desAbzugsgeldes und Hochzeitsbieres u. s. w. I. Und Streitigkeiten zwischen ihmund Seidenberger Handwerksleuten zogen sich von l682 an Jahre lang hin^).
Gtto schenkte am 21. September 1685 dem Wolf Albrecht v. Loebenaus Schönberg das Uirchlehn zu Küppers. Um 21. Januar 1689 starbGras Gtto zu Reibersdorf und wurde daselbst bestattet. Lr hatte sichvermählt: I. mit Unna Sophia v. Gersdorss, Tochter Balthasars v. G.aus Maltitz und seiner Gattin Maria Sophia geb. v. Ryaw. Die Ehe-stiftung fand statt im Dezember 1657. Sie starb am 16-September 1662nach der Geburt ihrer Tochter Unna Sophia; II. mit Maria SusannaFrancisca Freiin v. Teufsel. Graf Mto ließ dieser seiner zweitenGattin am 29. September 1666 vor dem kurfürstlichen hosgericht in Görlitz30 000 Gulden ihm zugebrachte Ehe- u. a. Gelder, wie auch 20 000 GuldenGegenvermächtnis, zusammen also 50 000 FI. aus die Herrschaft Seiden-berg als eine Übergabe unter den Lebendigen versichern. Sie übergabihm gleichzeitig, gleichfalls durch eine Übergabe unter den Lebendigen,nicht allein ihre sämtliche Gerade, sondern auch ihr anderes übriges ver-mögen, desselben nach ihrem Todesfall eigentümlich sich anzumaßen.Jedoch bedang sie sich aus ihre Lebtage den Nießbrauchs.
Graf Mto hatte in erster Ehe drei, in zweiter zwei Rinder. Lssind nur die Namen der drei Rinder erster Ehe bekannt (1—3)^):
1. Thristian Gottlob, geboren 3. Juli 1659, gestorben 24. April1679 als kaiserlicher Rornett.
2. Gtto Ferdinand Leopold. Siehe unten.
3. Anna Sophia, geboren 16. September 1662, gestorben16. August 1682.
2. Gtto Ferdinand Leopold Gras v. N., geb. 20- (29?) No-vember 1660, erbte die Standesherrschast Seidenberg. Am 15. November1691 kam zwischen ihm und der Gemeinde Seidenberg ein Vertrag zustandewegen des Bierschanks, wegen rückständiger vier hostage, wegen Loslassungder Untertanen rc.°). Seinen Geschlechtsvetter Johann Taspar v. N. aufJänkendorf, Rödersdorf, Raana (vergl. 5. 337) entließ er am 12. Mai 1692derjenigen Lehnspflicht, womit er ihm als dem Lrb- und Lehnsherrn der
tz H.-St.-6. Gen. Uoo. 11361, Nostitz, vol. IV.
2) weinart, Rechte und Gewohnheiten, I. Teil, S. IIY.ch Verzeichnis Dberlaus. Urkunden II, 5. 344.
tz H.-St.-R. Gen. Uoo. 11359, Nostitz, vol. I. weiter heißt es da: „Nlß nunnachgehends zwischen ihnen beiden einig Unvernehmen entstanden und jedes Theillzu Verhüttung ferneren Zwitrachts vor sich allein zu bleiben resolviret, hat der Grassvon Nostitz seiner Frawn Gemahlin vermöge eines am 24. Iunii 1672 in Gegenwartgewisser Bepstandes-Freunde getroffenen Vergleichs jährlichen acl ciiss vitas 1225 Fl.Rlimentation- und Pachtgelder auf zwei) Termine, als 5. Galli und 5. Georgi vondenen Stadtgerichten in Seydenberg unverhinderlich zu erheben und in Präge zuempfangen verwilliget, so ihr auch jederzeit gereichet worden, biß lezlich der HerrGraff ein und anderen Termin unter Vorschützung erheblicher Ursache abfolgen zulassen sich geweigert hat".
b) Tarpzov a. a. V. II, Taf. VIII und IX, S. 79.
>>) verzeichniß Dberlaus. Urkunden II, S. 348.