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v. Nostitz.
Herrschaft Leidenberg wegen seines darin inkorporierten MannlehngutesRaana zugetan und verbunden warH.
Gras Gtto Ferdinand Leopold verkaufte, Dresden den l9./2y. März1694, die Herrschaft Leidenberg samt dem Städtchen Leidenberg, Reibers-dorf, Gppelsdors, Markersdorf, Dorsel, Gber-lveigsdorf, Dornhenners-dors der Frau Magdalena Sibplla Reichsgräfin v. Rochlitz. Der Raufging zurück, worauf er die Herrschaft Leidenberg am 24. Juni 1694 HansHaubold v. Einsiedel veräußerte.
Gras Gtto Ferdinand Leopold vermählte sich mit Victoria Eleo-nore geb. Herrin v. Lchssau a. d. H. Stranhos in Böhmen, die ihm12 000 Taler Lhegeld mitbrachte und am 22. Dezember 1689 aus derHerrschaft Leidenberg verleibgedingt wurde. Sein Lohn Adolph Jo-hannes Felix Josephus Franciscus Antonius Wenceslaus wurdeam 15. Januar 1691 geborenH.
Mit dem Grasen Gtto Ferdinand Leopold v. N. hatte die Dber-lausitzische Linie Großschönau-Seidenberg ausgehört zu bestehen.
3. Hauptlinie Unwürde.
Joachim v. N., ein Sohn vr. Ulrichs, erhielt in der brüderlichenTeilung das Haus aus dem Vurglehn zu Bautzen. Nachdem sein BruderHans ohne Erben gestorben war, überließen die übrigen Brüder demJoachim das Gut Unwürde (14 von Löbau) nebst den dazu gehörigenDörfern. Am 18. Juli 1577 erhielt Joachim das Gut Dolgowitz (140von Löbau) verreicht, das er von Hans v. Gersdorff zu Paulsdorf er-worben hatte; ferner wurde er am 28. Juli 1580 belehnt mit vierBauern, vier Gärtnern und einem Häuschen zu Rosenhain (140 vonLöbau), erkauft von Asmus v. Gersdorff zu Lautitz H. Joachim starb imJahre 1603H. vermählt war er mit Anna v. Temritz und hinterließ eineTochter Margarethe, die sich mit lvenzel v. Hundt ausRausse rc. vermählte ^).Dieser erwarb von seiner Schwiegermutter im Jahre 1605 das Gut Unwürde.
H H.-St.-N. Uoo. 9549, Vas 12. Buch (vberlaus. Lehens-Sachen, 1682 — 1706,Fol. 10 ff. Graf Vtto Ferdinand Leopold gestattete dem Johann Caspar v. N.,rations ksuäi und jurisäietionis sich hinzuwenden, wohin er wolle, vie Rauch-und Mundgutsteuern von sieben Rauchfängen, die auf Raana hafteten, sollten demGörlitzer Steueramt zugeschrieben werden, vie kvbergerichte überließ Graf v. N.seinem Geschlechtsvetter, vie Ritterdienste, zwei Nägel, waren nach wie vor nachSeidenberg zu leisten, ver Rurfürst befahl, Dresden den 3./13. Dezember 1694, dieKonfirmation des Vertrages, jedoch sei der Passus hinzuzufügen, „daß bei UnseremNmte Görlitz derselbe jI. T. v. Nostitzj und folgende Besitzers die unmittelbare Juris-diction erkennen, über besagtes Gut Tana und annsxa jura dem Herkommen undUnterscheid der Fälle nach die Lehn iederzeit auf behörige maße und wie sichs ge-bühret, von Fällen zu Fällen geziemend suchen, dieses Gut auch bep dem GörlizischenLreyse künftig iminsäiats, wie es bishero in oorpors der Herrschaft mscliats ge-wesen, der allgemeinen Mitleidung wegen gleich andern unmittelbaren Rittergüternverbleiben solle" . . .
2) Larpzov a. a. kV. II, Taf. VIII, IX, S. 79.
H.-Lt.-R. Noo. 9550, Registratur der Lehen rc., Fol. 10, 17.
ff Müller, Mspt. III. Heft, S. 2.
ff Das Grabdenkmal Wenzels v. H. und seiner ersten Gattin Margarethe v. N.ist abgebildet in B. vengler, Geschichte einer vorfkirche (Rausse), 1903, S. 37.