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2 (1913)
Entstehung
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o. Nostitz.

Christian hatte folgende Kinder (IVII)H:

I. Otto. Siehe unten.

II. Stax Nbraham, gestorben 21. Juli 1631.

III. Helena, vermählt 1650 mit Georg Ernst v. Tschirnhausauf Rothlach.

IV. Hartwig Ulrich, wurde Mönch:

Uaränn§iu8 Väalricus Freyherr von Nostitz" bekannte, Gömmingden 2. Mai 1656, daß er,deß Heyligen Lartheuser Ordens blovitiusdeß Lrzherzoglichen Stisfts und Earthauß bei Unser Lieben Frauen Throngenannt, zu Gömmingen in Ostreich ... zur Vermehrung der GöttlichenMayestedt, Ehr und Dienstes" dem Kloster vor seiner Profession abtreteund vermacheall und jede Lrbschafftsforderung, so mir aniezo oder inßkünfftig rechtlich zusteht und gebührt oder angebühren wierdt und solle,es sey gleich von meinem Herrn vattern, Frau Muettern, Herrn Bruedern,Schwestern oder andern meinen Herrn Besreundten, wie die Nahmenhaben mügen". . . Nus Ansuchen des Priors Nicolaus des Klosters zuGömming im Erzherzogtum (Oesterreich unter der Enns intervenierteKaiser Leopold, Wien den 6. Juli 1666, beim Kurfürsten von Sachsenwegen Überantwortung des Nostitzschen Vermögens an das Klosters.

V. Julius Nugustus, geboren 28. Oktober 1633, als kaiser-licher Offizier am 8. Juni 1659 erschossen^).

VI. Nnna Tatharina, vermählt 19. Mai 1660 mit Wolflvladislaw Freiherrn v. Schleinitz.

VII. Maria Sidonia, starb 19. Mai 1665 unvermählt. Sie,das noch unausgestattete Fräulein v. Nostitz", klagte gemeinsam mitihren Schwägern Wolf Wladislaw Freiherrn v. Schleinitz und Georg Ernstv. Tschirnhaus, diese in ehelicher Vormundschaft ihrer Gattinnen, im Jahre1664 beim Kurfürsten gegen ihren Bruder und Schwager Otto Freiherrnv. N. aus Seidenberg wegen ihrer Ehe- und Nusstattungsgelder und dermütterlichen Erbschaft^).

I. GttcV) pflanzte den Stamm fort. Er ging in Kriegsdienste, zoggegen die Türken zu Felde, wurde Oberst zu Noß, hielt sich viel amkaiserlichen Hose zu Wien auf, empfing 1676 die Würde eines kaiser-lichen Rats und wurde am 2. Nugust 1679 in den Neichsgrasenstand er-hoben. Er folgte seinem Vater im Besitz der Standesherrschaft Seiden-berg und bestätigte am 5. Juni 1662 die Privilegien des Städtleins°).Lr war eifrig bedacht aus Wahrung seiner Rechte. So kam es zwischenihm und seinen Untertanen aus den fünf Ortschaften Reibersdorf, Gppels-dors, Markersdorf, Dber-Weigsdorf und Dörsel im Jahre 1664 zu einem

tz Larpzov a. a. D. II, Taf. VIII, 5. 79.

h H.-St.-N. Boe. 9536, Vas 3. Buch Vberlaußnitzischer Landes- und Polices-Sachen ao 1663-79, Zol. 203 ff.

°) Müller, Mspt. III. Heft, S. 5.h H.-St.-N. Boe. 9521, Vberlaus. Justizsachen, vol. XV.h vergl. Kloß, Seidenberg, S.61: §. N>. E. Mende, Chronik von Seiden-berg, S. 38.

°) verzeichniß Dberlaus. Urkunden II, S. 326.