v. Loeben.
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Gutes unterhandelte damals das Domkapitel - abzutreten schuldig sei'),hierfür solle er dem Kapitel 50 FI. Meißnisch geben. — Kuch dasDörfel Brehmen hatte Georg dem Domkapitel verkauft; er forderte imDezember l 599 vom Käufer die rückständige Terminzahlung und erklärtesich bereit, das Gütchen wieder zurückzukaufen.
Georg nahm an dem Kitterrecht („Ehrentafel"), das am 26. No-vember 1592 aus dem königlichen Schlosse zu Bautzen zwischen Nikolv. Zedlitz aus Stroppen und Melchior v. Kalckreuth zu Lipschau abgehaltenwurde, als einer der Beisitzer des Lhrenmarschalls teil^). Er starb alsLandesbestallter und Herr aus Milkel am 22. Kugust 1605 vormittagszehn Uhr im KIter von 47 Jahren").
Georg hinterließ zwei Söhneh (I —II):
I. Melchior III. Siehe unten.
II. Georg d. I. Siehe unten S. 56.
I. Melchior III. v. L. aus Milkel, der ältere Sohn Georgs, erhieltim Jahre 1615 vom Domkapitel leihweise die Jagd aus dem Gebietevon Sdier"). In demselben Jahre (1615) verkaufte er gemeinsam mitseinem unmündigen Bruder Georg Milkel an den Kitter Melchior II. v. L.°).Ls ist wohl Melchior III., an den Hans von Metzradt im Jahre 1608Schulden halber sein Gut Kreckwitz (KIO von Bautzen) verkaufte.Km 28. Mai 1608 wurde der Käufer mit Kreckwitz belehnth. Melchior III.aus Kreckwitz starb am 10. Februar 1636"). Er war vermählt mitMartha geb. „v. Kohsel". Km 24. Mai 1617 ließ er sie verleib-
h Vas Kapitel bewilligte ihm, in Erwägung, „daß ihnen als geistlichen Leutendie Jagden und anderes lvaidwerk zu geringem Nutze, sondern ihnen und ihrenUnterthanen viel mehr Schaden in andere Wege hieraus zu gewarten", Jagd undlveidwerk, den Vohnenfang ausgenommen, auf Grund und Boden von Sdier, Brehmenund Groß-Vubrau. Oomstift zu Bautzen, Akten Sdier. Über den damaligen Zustandder Gutsgebäude von Sdier heißt es ebenda: „Demnach auch der verkeuffer Georgv. Löben ihm nicht vorgesezt, solch Gutt sSdiers zu behalten oder darin zu sterben,hat ehr der Gebende nicht anders geachtet, und weiln dieselben an wohnheusel,Scheunen und Stellen, wie auch die Zeune umb den hoff und Gartten ziemblich ein-gangen waren, haben sie unvermeidlich müssen angerichtet und gebessert werden" . . .2) Larpzov, Lhren-Tempel der Dber-Lausitz, l7ld, I. Teil, S. 162.ss Epitaph in der Kirche zu Milkel.
4) H.-St.-A. L,oe. 9645, Verzeichnis der Lehen und Leibgedinge in Dberlausitzäs ao 1604-1617, Fol. 288b.
h Doch solle die Genehmigung zur Iagdausübung stets ein „prsonrium undGutwilligkeit" bleiben und halbjährliche Kündigung stattfinden. Melchior versprachdem Domkapitel für die Iagdbewilligung alljährlich zwei gute Fuder Heu und zweiFuder Grummet von seinem Grund und Boden abzugeben. Vomstift zu Bautzen a. a. G.
6) H.-St.-A. Noa. 9545, verzeichnüss der Lehen rc., Fol. 260. Ls ist also dieAngabe im Neuen Laps. Mag. Bd. 6Z, S. 86, Melchior III. habe seinen und seinesBruders Anteil an Milkel dem Lhristoph v. Hechenberg verkauft, ebensowenig zu-treffend wie die in der alten ivberlaus. Kirchengalerie, S. 299, Melchior III. habe imJahre 1617 Milkel an Earl v. ponickau veräußert.
') Er hatte von Kreckwitz zu leisten an Ritterdienst einen halben Nagel, fernerjährlich N /2 Scheffel Korn und 1'/„ Scheffel Hafer dem Domkapitel, dann 2 Scheffelgemeines Backgetreide dem Gemeinoehirten abzuschütten. Lehnsakten Kreckwitz.b) Epitaph in der Kirche zu Kleinbautzen.