Loebel o. Greinburg.
53
lichen und königlichen Majestät erhandelt habe. Km 27. Kugust l636erhielt „der wolgeborne Herr Herr Lhristoff Löbel Freyherr zu Grüne-bergk, Herr aus Dörstorff im Österreich und Rumburgk, Röm: Rar):Mait: geheimbter Hofkriegsrath, Lamerer rc., Dbrister der Guarnisonder Stadt Wien"h, den Lehnsmutungsschein wegen des zur HerrschaftRumburg gehörigen, aber in der Gberlausitz gelegenen „GersdorferWaldes" (aus dem später Reugersdorf, 88V/ von Löbau, ausgebautwurde).
Nach Beilegung der Streitigkeiten über den Besitz des GersdorferWaldes zwischen den Erben des früheren Besitzers, des Grasen Wilhelmv.Kinsky und den Loebelschen Erben h und zwar zu Gunsten letzterer, wurden„weyland des wohlgebornen Herrn Herrn hannß Ehristophen Löbl Freyherrnzu Grünberg, Röm: Rayserl: Mayt: hoff-Kriegsrath und Stadt Guardi Dbristenseel. hinterlassene Erben": Maria Sophia Gräfin v. pötting, MariaMargarethe Frau v. Serin, Maria Luphrosyne Frau v. Zahradeck,Witwe, und Susann« Felicitas Fräulein v. Loebel am 2l. März l657mit dem Gersdorfer Walde belehnt. Bereits am 17. Dezember 1656 hattensie die gesamte Herrschaft Rumburg an Franz Eusebius Reichsgrafenv. pötting verkauft.
Wappen: Geviert. 1 und 4: Gespalten von Gold und Schwarz,in der Spaltlinie ein Baumstamm mit Wurzeln und Knorren abgehauenerKste, in verwechselten Farben,- in die goldene Hälfte ragt im oberenDrittel ein schwarzer Kst, in der schwarzen Hälfte an der entsprechendenStelle ein sechsstrahliger goldener Stern. 2 und 3: in Rot eine silberneTaube aus einem goldenen, mit Blättern versehenen, gebogenen, nachrechts convexen Kst. Zwei gekrönte Helme. Kleinod des rechten: ZweiHörner, übereck geteilt von Gold und Schwarz, zwischen ihnen der goldene
1) Lehnsakten Reugersdorf: R. Lahmer, Geschichte der Stadt Hamburg,1884, S. 61 erwähnt, Hans Leonhard L. Freiherr v. G., Gberst der wiener Stadt-garden, habe im Jahre 1637 die Rumburger Herrschaft erworben. Vieser HansLeonhard L. kaufte auch im Jahre 1641 Warnsdorf, kl. Palme, Warnsdorf mitseinen Denkwürdigkeiten, 1852, S. 16.
2) . . . „Demnach Ihr: Lhurfl: Durch!: zu Sachsen sub ctato Dreßden den30. Decemb. prust. unni s1656s in Sachen die Lehns - Derreichung des DersdorfferWaldes betreffend, gnädigst resolviret: weil Sie vormerckten, daß allbereit ao 34 undalso noch vor erblicher Tradition derer beyden Rlarggraffthümer Gber- und Rieder-Lausitz solcher Wald nebst der Herrschafft Romburg von der damahligen Röm: Rayserl:Rlarfl: als selber Zeit noch Ligenthumbsherrn denen Löblischen Erben erb- undeigenthümblich eingeräumet worden, daß sie nunmehr bey solcher Bewandtniß gnädigstzufrieden, daß mehr besagte Läblische Erben mit dem beniembten Stücke Waldes be-gehen werden mögten, jedoch behalten Ihr: Lhurfl: vurchl: darbey ausdrücklich vor,daß, woferne die Gräfin von Lhiniz die Löblischen Erben Anspruchs zu erlassen nichtgemeint, diese iederzeit vor Ihr: Lhurfl: vurchl: Gber klmbt allhier deßhalben stellenund antworten sollte, und dann die Herrn Löblischen Erben umb solche Lehnsreichungdurch Jacob Valentin Espich, 4. II. R. als ihren hierzu Gevollmächtigten innhaltsproducirten schrifftlichen Mandats gebührende klnsuchung thun lassen, alß haben IhroGnaden der Herr Landvoigt denselben oben angeregten Gersdorffer Wald sambtpertinentien anstatt seiner Herren Principalen zu Erb und Ligen nach Laut undInhalts Kaiserlicher producirter Loncession 6. ä. preßburg, d. 2. Jan. 1638 gereichet" ...Bautzen, den 21. Rlärz 1657. (Lehnsakten Reugersdorf.)