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Job von Witzleben : Mitteilungen desselben und seiner Freunde zur Beurteilung preußischer Zustände und wichtiger Zeitfragen
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Berlin, b. 25. Januar 1818.

Es ist gewiß die Pflicht jedes Staatsdicncrs, Thatsachenzur Kenntniß des Landesherr,: zu bringen, die gefährlich fürdessen geheiligte Person, unheilbringend für den Staat sind.Ich würde sie nicht verschweigen und wenn sie meinen Bruderbetrafen, aber es würde gegen mein Gewissen streben, durchallgemeine, auf keine Facta gestützte Angaben zu beunruhigen,in dcö Königs reiner Seele einen Argwohn zu erwecken, derum so nachthciliger auf Allerhöchst dessen Gesundheit einwir-ken muß, da bei dem gänzlichen Mangel an speciellen Datendie unmittelbare Anwendung der gesetzlichen Mittel unmöglichwird, die ihn allein vernichten könnten. Und um wie vielbeunruhigender muß nicht der Umstand werden, um wie vieluachtheiligcr muß dieses nicht aus das körperliche und geistigeWohl einwirken, wenn sich solche allgemeine Beschuldigungenauf alle Verwaltungsbehörden ausdehnen, in deren Händedas Detail der Regierung niedergelegt worden, und von denVorschlägen zu den Verwaltungsmarimen erwartet werden?

Des Königs Majestät hat während der Regierung somanche bittere Erfahrung gemacht, aber ich glaube, daß nächstdes unersetzlichen Verlustes, den Allerhöchst derselbe in demTheuersten erlitten, was er besessen, kein Schicksalsschlag här-ter seyn könnte, als wenn dem Verdachte Raum zu gebenwäre, in den eignen Dienern von Verräthern umgeben zuseyn. Daß eS böse, den legitimen Regierungen gefährlicheMenschen giebt, ist gewiß; daß es deren jetzt mehr giebtals je, ist eben so gewiß und liegt an der Tendenz des Jahr-hunderts, welches seit der französischen Revolution, die alle