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entsteht ein langsamer mit leeren Förmlichkeiten überladener,unbeholfener Geschäftsgang.
4) Veränderlichkeit in den Systemen; die Verwaltungschöpft ihre leitenden Grundsätze nicht aus der Natur derSache, der Landesverfassung, sondern wird durch allerleiWind der Lehre bewegt, durch die Meinungen einzelner mo-mentan Einfluß habender Personen, heute prädominirt dasFabrikensystem, morgen das der ungebundenen Handels-und Gewerbefreiheit, heute steht man fest bei dem alten Her-kömmlichen, morgen löst man alles wild auf, bäuerliche Ver-hältnisse, städtische Zunfteinrichtungen u. s. w., einen tüch-tigen ehrsamen Bauernstand sucht man in Taglöhner, in Bei-sitzer, den Bürger in patentisirtcn Pfuscher und die ganze Ra-tion in Gesinde! zu verwandeln.
5) Vernichtung des Gemcingeistes — statt dessen,Unwillen und Abneigung gegen alles, was die Regierungunternimmt. Gemeingeist bildet sich nur durch unmittelbareTheilnahme am Oeffentlichen, er entspringt aus der Liebe derGenossenschaft, deren Mitglied man ist, und erhebt sich durchsie zu der Vaterlandsliebe.
Hat der reine Burotism diese Nachtheile, so bilde mansich eine Gemeinde-, Kreis-, Provinzialverfaffung, die mitSparsamkeit, Lebendigkeit mitwirkt, eingreift, die Selbststän-digkeit und Beweglichkeit der Provinzialbehörden befördert,ohne die Verwalteten ihrer Willkühr preiszugeben. Aufdieser Provinzialverfassung gründet sich eine Reichsver-fassung, die die Theile zu einem Ganzen, unter Leitung einerkräftigen Regierung, verbindet.
6) Widerspruch zwischen den militärischen und bürger-lichen Institutionen — diese lahmen den Gemeingeist, jene,