wie eine Federdanne fortbläst, mit dem gesetzlichenEigenthume Anderer, Hohn und Spott treibt, die Un-schuld der Verfolgung des Lasters Preis giebt, undman ihn dieser gottlosen Pflichtverletzung wegen, hartangchet, dann kann nur ein Finsterling, dessen thicri-schc Seele noch niemals von dem göttlichen Geiste derWahrheit beschienen wurde, zu sagen wagen, daß manden Staatsbeamten, in oder wegen der Ausübungseiner Amtspflichten gekränkt habe.
Ein Beamter, der seinen göttlichen Berns, dieHandhabung der Gerechtigkeit, (oder ist die Handha-bung der Gerechtigkeit vielleicht kein göttlicher Beruf?)ans eine so gemeine und niedrige Weise verletzt hat,ist nicht nur, in dem Augenblicke nickst in der Ausü-bung seines Amtes begriffen gewesen, vielmehr hatein Solcher, als ein Vcrräthcr der Menschheit seineStelle verwirkt.
»ck Ar t. 24. Was in der Welt, wäre der Billig-keit und Gerechtigkeit angemessener, als ein solchesGesetz, ich muß sagen leider, besitze ich mehrere Pro-zeßakten, welche seine Nothwcndigkcit über- allen Zwei-fel beweisen, cs ist die allerhöchste Zeit, einem Unwe-sen mit ganzer Kraft entgegen zu treten, was sich inseinen -letzten verderblichen Wirkungen, erst dann zei-gen wird, wenn alle Hülfe zu spät kommt.