Druckschrift 
Kap. 10 (1840) Pressefrechheit, Pressefreiheit, Pressfolter
Entstehung
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Wird ein Schuldloser, einer peinlichen oder schlech-ten Thal öffentlich bczüchtigt, dann ist ohne alle Wie-derrede ein Verbrechen vollzogen worden, ein Verbre-chen, worauf zur Sicherheit des Ganzen, auch noth-wcndig eine Strafe folgen muß.

Daß in solchem Falle, ein Verbrechen vollzogestworden, darüber werden wohl alle lautern Menschenmit mir einverstanden sein, aber es handelt sich jetztdavon, die Folgen dieses Verbrechens, in-Beziehungauf den Beschuldigten, auf gerechter Waage zu wiegen.

Heißt es in einer Druckschrift, diese oder jenePerson hat gestohlen, oder sic hat einen Mord vollzo-gen, oder sic hat falsches Zcugniß abgelegt, oder sciees immer welche schlechte Handlung es wolle, so istdas Publikum ganz außer Stande sich zu überzeugen,ob die That Grund hat oder nicht; Viele werden un-bedenklich verlockt, die Beschuldigung für wahr zu hal-ten, und das hat denn für den Beschuldigten, die ge-wiß sehr harte Folge, daß bei der augenblicklichenUnmöglichkeit, sich vom Grunde oder Ungrunde derBeschuldigung überzeugen zu können, der Name nichtnur eines Schuldlosen, sodern tugendhaften Menschen,in den Augen seiner Mitwelt, in höherem oder gerin-gerem Grade, geächtet wird; und aus diesem Grunde