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Kap. 10 (1840) Pressefrechheit, Pressefreiheit, Pressfolter
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gen Frieden fortsäuselndcn Beamten besteht; der Er-stere hofft, durch den Druck Ruhe und Sicherheit fürsich und seine bedrängte Familie zu gewinnen, derAndere, furchtet dies Alles durch das crtheilte Impri-matur, zu verlieren; jeder Umsichtige und Unbefangenemuß erkennen, daß diese ganz entgegengesetzten Inte-ressen sich durchaus nicht vereinen lassen, und daß inder Regel in solchen Fallen, die Macht über die Un-schuld den Sieg davon trägt, wer konnte das im ent-ferntesten bezweifle»? Aber was will man mehr, ichmache mich stark, den Beweis zu erbringen, daß woich actemnäßige, gerichtliche Verhandlungen nebst denUrthcilen habe drucken lassen wollen, ein Censor mirdas Imprimatur, ans dem Grunde verweigern durfte,weil dadurch die Herren Beamten compromittirt wer-den würden.

Welcher lautere Mensch, der sich seiner Bestim-mung als Solcher, und als Staatsbürger bewußt ist,bebt nicht mit Entsetzen vor einer solchen Entscheidungzurück?

Somit sind den Herren Beamten Handlungen ge-stattet, welche ihre Personen entweihen, aber ihreEntweihungen sollen nicht in den Handlungen selbst,sondern in der treuen und wahrhaftigen Erzählung