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Kap. 5 (1837) Die Monarchie kommt von Gott wegen der Gerechtigkeit, auch ein Gegenstück zu des Abbé de Lamenais Worte eines Gläubigen
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den gestraft werden,, sowohl der Präsident als dieNLthe, die eine so übele, mit der offenbaren Gerech-tigkeit streitende Sentenz ausgesprochen haben.

Wornach sich also sämmtliche Justiz-Collegia inallen dcro Provinzicn ganz eigentlich zu richten haben.

Berlin, den 11. December 1779.

lgcz-1 Friedrich.

2) Befehl des Königs an den Minister von Zed-litz, Chef des Criminal-Departimcnts.

Mein lieber Etats-Minister von Zedlitz!

Da ich mich genöthigt gesehen, drei der hiesigen,Kammergcrichtsräthe, Namens Fricdcl, Graun undRansleben, wegen einer höchst ungerechten Sentenz, diedie Cüstrinsche Regierung, in Sachen des Müller Ar-nold aus der Pommcrzigcr Krcbsmühle abgesprochen,und die von dem hiesigen Kammergericht approbirtworden, wovon obgcdachte drei Räthe, die Kammcrgc-richtssentenz minutirt haben, nach dem Calandshof inArrest bringen zu lassen, so gebe ich Euch hierdurchauf, das von Seiten des Criminal-Collcgii über diesedrei Leute, nach der Schärfe der Gesetze gesprochen,und zum Wenigsten auf Cassation und Vcstnngsarresterkannt wird, wobei auch zugleich zu erkennen gebe,daß, wenn das nicht mit aller Strenge geschieht, Ihrsowohl als das Criminal-Collegium, cS mit mir zu