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Kap. 5 (1837) Die Monarchie kommt von Gott wegen der Gerechtigkeit, auch ein Gegenstück zu des Abbé de Lamenais Worte eines Gläubigen
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würden ohne den Thron, nur eine Nepublick bilden,und wenn sic den Willen, wie die von dem Monar-chen erlassenen oder genehmigten Gesetze nicht achten,und nicht strenge darüber wachen, daß sie von ihrenUntergebenen geachtet werden, so hat nichtnur dasmonarchische Princip, sondern selbst das gediegene Art-kcnnzcichcn des Staates, seine volle Endschaft erreicht,denn das Wesen des freien Staatsbürgers beruhetdarauf, daß über seine Verhältnisse die Gesetze ent-scheiden; das charakteristische Artkennzcichen des Skla-ven beruhet aber darauf, daß sie von der roncuriren-dcn Theilnahme an dem Gemeinwohl gänzlich ausge-schieden sind, und über ihre Angelegenheiten nur dieLaune und die Willkühr der Menschen entscheiden.

Das Wirken eines jeden Menschen gehet in derRegel von der Fürsorge für die Scinigcn aus, und soist ein Antrieb, den Machtkrcis zum Wohle der Sei-uigen zu benutze!!, schon in der kurzen Dauer desselbenbegründet; die Römischen Proconsuln verstanden dieKunst, in einem Jahre eine ganze Provinz auSzu-saugcn.

Sehr selten stehen Großwürdner allein und ver-einzelt; die Mchrsten haben Kinder, und durch Sei-tenverwandte stehen sie in einem weiten Kreise, mitdem Volke in Verbindung, und da nun diese Verwand-