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Kap. 5 (1837) Die Monarchie kommt von Gott wegen der Gerechtigkeit, auch ein Gegenstück zu des Abbé de Lamenais Worte eines Gläubigen
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Somit ist eS klar, daß die Unabhängigkeit die al-lerunabweislichste Bedingung für die Unbefangenheitund Lauterkeit der Entscheidung begründet.

Jetzt aber, und in diesem ganz entscheidenden Mo-mente gilt es wesentlich die Lage und Verhältnisse dergewöhnlichen Richter mit der eines souverainen Mo-narchen zu vergleichen.

Die gewöhnlichen Richter sind mit vielen im Volketheilö verwandt, theils befreundet; sie befinden sichnicht selten in gedrückten Verhältnissen, in ihnen lebtsehr oft der gewiß verzeihliche Wunsch höher zu stei-gen; die Verwirklichung dieses Wunsches beruhet aberauf der Empfehlung höherer Vorgesetzten; sie müssensich also in deren Ansichten geschmeidig fügen.

Was nun vollens die Richter deines Sprengelsbetrifft, so kennen sie dich, deine Art zu denken undzu handeln, ja vielleicht selbst dein kirchliches Glau-bensbekenntniß ist ihnen zuwider; sie haben vielleichtschon früher ein oder andere Urtheile gegen dich er-lassen, die du nicht nur als höchst ungerecht erkanntest,sondern auch als solche nachzuweiseu vermöchtest; duhast dich darüber mißfällig geäußert, und bei dem Ju-stizminister Schutz gesucht; dieser hat hierauf seine Un-tergebenen zum Berichte aufgefordert (wodurch sie vondeiner Klage in Kcnntniß gesetzAvordeisssind^ und, auf

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