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rrnd daß er in der Wesentlichkeit, waS die Sicherheitseiner Person, seines Eigenthums und seines Gewcrb,fleißes betrifft, mit allen Menschen gleiche Ansprücheauf Gerechtigkeit zu machen hat.
Angenommen, der A hätte mit dem B einen Pro-zeß, der sich um eine halbe Million bewegte, aber dieGründe die in der Waagschale des A lägen, wö-gen die des B so auf, der Waagebalken stünde so ho-rizontal, daß es einem gewöhnlichen Auge unmöglichwäre, einen Durchschlag der Zunge zu entdecken; derRichter spräche aber: ich sehe doch, daß die Zunge ei-nen Ausschlag auf die Seite des A zeigt; er sprächenun dem A die halbe Million zu; könnte sich dann derB wohl über einen Justizmord beklagen?
Ich sage nein! er könnte sich beklagen eine großeSumme verloren zu haben, aber unter solchen Um-ständen könnte von keinem Justizmorde die Rede sein.
Wenn aber Wahrheit und Recht so klar wie eineheitere Maisonne am unbewölkten Himmel stehen, wenndie Gewichtsgründe des B die Schale des A in dieHöhe geschnellt haben, daß der Sieg des B nur vongänzlich Blinden verkannt werden kann, und trotz demder Richter mit offenen Augen entscheidet, daß A Sie-ger sei, dann tritt grade bei den edelsten Gemüthernder höchste Grad von Empörung ein; denn in solchen