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URSPRUENGE DER BESTEUERUNG
Entstehung
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47
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von den Zöllen befreiet habe, 3), so könnenunter diesen nur Eingangszölle zu verstehn seyn.Sie wurden in der Folge bald aufgehoben 4)?bald wieder eingeführt 5). ln Athen mufstendie Eigenthümer von Getreide, Wollenzeugen,und andern eingehenden Waaren , zwei vomHundert erlegen 6 ). Zollfrei waren Rüstungenund Waffen, als Panzer, Ilelme, Reinharnische,Schwerter, Pfeile 7 ); oder ist diese Befreiungauf ausgeführte Waffen zu beziehn? Ver-schieden von diesem Hafen-Z olle war daselbst,wie gewöhnlich, das Hafen-Geld, für die Er-laubnis, in den Hafen einzulaufen, zur Unter-haltung desselben, eins vom Hundert 8 ). Waaren,die nicht zur See, und im Großhandel, eingingen,sondern im kleinen Verkehr auf den Markt

3 ) Liv. ir. 9.

Dion ys. Hai. V, 21,

Plittarcli. Poplic. c. XI.

4) Cic. All. II. 16.

Dio Cass. XXXVII. 5 i,

5 ) Suelon. Jul. Gxs, 43,

6) Elymol. v, penlckosleuomcnon,

Demostil, adv, Neär, p. l 353 ,

Id, adv, Laciil. p.' 93 l,

ITarpokr, v. penlekoste,

Pollux VI. 128, VIII. i 32 , IX. 28.

7) Julii African. Cesti, in opp, velt, niathem, p, 304.

8) Arisloph. Vesp, 656 ,

Xenoph, de republ, Alh, I. 17,