Druckschrift 
URSPRUENGE DER BESTEUERUNG
Entstehung
Seite
38
Einzelbild herunterladen
 

nennung Ges pann steuern de ***) bezeich-net 16), theils führen sie , ausser dem Warnender Gespänner, auch den, der G espa n n h a 1 ter,Zeugotrophuntes 17). Nämlich das Wort Ge-spann, Zeugos, wird zwar vom Zugvieh über-haupt gebraucht, vorzugsweise aber von Maul-thieren. Als Beweis dient die Stelle m einerRede, worin von Jemand gesagt wird, seinVermögen sei weder durch einen Pferdestand,noch durch Gespanne, darauf gegangen;denn auf so ansehnliche Ländereien habe ersich nicht einmal ein Gespann Maulthieregehalten 18).

§ 12.

Prüfung der Solonischen Landsleuer.

Ein solches Erbe, das jährlich nur zwei-hundert Scheffel an Früchten eintrug , war inder Steuer-Rolle angesetzt zu zehn Minen. Wennnun die Mitglieder der nächsten, hohem Ord-nung von dreihundert Scheffeln dreifsig Minenzahlen mufsten, so war dieses das Doppelte desBeitrags der vorigen (denn von 3 oo Scheffeln

zivyimov TtAovvTig.

16) Pollux VIII. i3o.

I) Ibid. 132.

18) Isecus de Dikxogenis hereditate, ed, Reisi. Yol. VII.p. 116.