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Ablal's der Israeliten.
Wie in der Geschichte der meisten Germa-nischen Reiche die Kriegsverfassung in bestän-diger wesentlichen Verbindung mit dem Sleuer-wesen steht , so dafs auf jede Veränderung injener bald auch neue Einrichtungen in diesemeintreten ; und wie diese letztem gewöhnlichwieder von Einflüsse auf die Form der Gesetz-gebung sind: eben so hat bei den ältestenRömern, und gewissermassen schon hei denIsraeliten, in ihrer frühem Zeit, der merk-würdige Zusammenhang unter den angegebenendrei Staatsgegenständen Statt gehabt. Die ersteVeranlassung dieser Reihe bürgerlicher Dingescheint im Alterthum das Gedankenbild dergrossen Entsündigung durch das dreifache Opfergewesen zu seyn.
Bei den Israeliten ist der Zusammenhangder jährlichen Versöhnungshandlung sowohlmit der Kriegsmusterung, als mit der ältestenSteuer, nicht zu verkennen. Zuvörderst alleStaatsgenossen männlichen Geschlechts überZwanzig Jahre alt, waren kriegspflichtig, undmufsten sich zur jährlichen Musterung stellen i)*.Am meisten von Wichtigkeit ist die Vorschrift*«äafs bei der Heerschau jeder Waffen pflichtige
l) Numer. I. 3 seqq, XXVI rt seqq.