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Bericht der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden, über ihre Geschäftsführung seit 1820
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des Jahres 1828. von Allerhöchstdcnenselben dechargirt. Auch die später» Rechnungen sindbis Ende des Jahres 1830. rcvidirt, und wir dürfen der gleichmäßigen Dcchargc entgegensehen.

Unter der in diesen Rechnungen successive nachgewicscncn oben gedachten Einnahme-Summe, der

— 137,962,066 Ntlr. — sgr. 2 pf. —

haben sich an Domaincn-Veräußerungs-Geldern, und zwar an solchen, die aus den, erstnach dem Erscheinen der Verordnung vom 17tcn Januar 1820., geschehenen Veräußerungenherrührcn, befunden:

— 23,818,476 Ntlr. 26 sgr. 6 pf. —

Dieser letztere Gegenstand bedarf in dreifacher Hinsicht einer besonder» Erwähnung.

Das Gesetz vom 17tcn Januar 1820. verpflichtete uns nämlich im §. VIH., für dieVerwendung der Domaincn-Kaufgcldcr zur Schulden- Tilgung zu sorgen; in der Bestimmung,welche der §. III. desselben Gesetzes, den sämmtlichen Domaincn, Forsten und säcularisirtcngeistlichen Gütern (die zum Krön-Fideicommiß-Fonds gehörigen ausgenommen) giebt,indem er dieselben zu einer besonder» Hypothek für die sämmtlichen Staats-Schulden einsetzt,liegt demnach auch für uns die unverkennbare Verpflichtung zum Nachweise: inwiefern derin der bisherigen Veräußerung Statt gehabte Aufwand an Hypotheken-Substanz, der Ver-minderung des Schuldbestandes entsprochen habe; womit zugleich die Ausübung der Kontrole,welche der §. VII. in die dort ungeordnete Bescheinigung der Quittungen über die eingezahltenDomainen-Vcräußerungsgcldcr legt, in nothwcndiger Verbindung steht.

Die erstcrcn beiden Aufgaben dürften sich aus der bloßen Vergleichung der abgetra-genen Kapital-Masse mit dem zu deren Tilgung mit verwendeten Betrage an Domainen-Vcräußcrungs-Erlöse erledigen, indem die getilgte Kapital-Summe— 42,976,727 Ntlr. 29 sgr. 6 pf. —

(wovon ein bedeutender Theil in Golde bestand) betragen hat, während an Domainen-Ver-äußerungs-Geldern nur... 24,104,293 Ntlr. 5 sgr. 2 pf.

eingczahlt, und nach Abzug von. 286,817 - 8 - 8 -

welche, theils wegen rückgängig gewordener Veräußerungen,thcils auf den Grund nachträglicher Reklamationen und ausmancherlei besonderen Gründen hiervon wieder zurückerstattct

werden mußten, definitiv nur. 23,818,476 Rtlr. 26 sgr. 6 pf.

in den Tilgungs-Fonds geflossen sind; unter denen sich, nächst den allein die Substanz ver-mindernden reinen Kaufgeldern und Ablösungs-Kapitalien, auch die Zinsen der nicht sofortabgeführten Beträge befinden; so daß, auch von diesem Umstande abgesehen, mindestens19 Millionen Schulden mehr abgetragen, als von der Hypotheken-Substanz dazu verwendet

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