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Bericht der Haupt-Verwaltung der Staats-Schulden, über ihre Geschäftsführung seit 1820
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Wenn hiernach eine außerordentliche Erhöhung der Staatsschuld als eins der Nebelerkannt werden muß, welche durch verhäng,,ißvolle Ereignisse völlig unvermeidlich hcrbeigcführtworden; so dürfte zur Lösung nusercr Aufgabe nur noch der Nachweis gehören, in wiefern dereffektive Schnldbcstand jenen außerordentlichen Forderungen, als seiner unbestreitbaren Ursache,angemessen war.

Unter der am Schluffe des Jahres 1806. schon vorhandenen Schuld von

53,494,913 Rtlr. 27 sgr.O pf.

waren an provinziellen Staatsschulden. 4,407,568 - 23 - -

begriffen, welche auf Gebieten hafteten, die der Tilsiter Friedevon der Monarchie trennte; ward nun gleich hierdurch die

Staatsschuld auf. 49,087,345Ntlr. 4sgr. 9pf.

ermäßigt: so traten derselben doch wieder die Verpflichtungenhinzu, mit welchen die seit dem Pariser Frieden unter EuerKöniglichen Majestät Sccptcr vereinigten Provinzen belastetwaren.

Die im Etat vom 17ten Januar 1820. unter diesemNubrum vor dcrLinie angeführten: 25,914,694Ntl. 8sgr. 9pf.schließen aber nur dasjenige in sich, was damals an dergleichenVerpflichtungen nicht bereits den Titeln der allgemeinenStaatsschuld zugcwicscn war, sondern noch auf den besonder»

Landesschulden-Etats der einzelnen Regierungsbezirke specificirtstand, auch die nach Intern k. jenes Etats noch in Liquidationund Verhandlung begriffenen, dahin mit gehörigen 15,249,039 Ntlr. 21 sgr. 3 pf.ergänzen dieses Kapitel der Staatsschuld noch keineswegesauf seine volle Höhe.

Die Gesammtsummc aller den einzelnen Provinzenauhängcndcn, theils in wirklichen Kapitalschuldcn, theils inAusgabe-Rückständen rc. :c. bestehenden Zahlungs-Verbindlich-keiten derselben, zu deren Ucbcrtragung die Staatsfonds inAnspruch genommen wurden, betrug vielmehr

79,876,985. 10. 10.

wovon den Provinzen nur. 12,003,439. 2. 3.

zur Sclbstvcrtrctung überlassen blieben,den Staatsschulden - Etats aber zur

Last fielen.. 67,873,546 - 8 - 7 -

Hiedurch allein mußte die altere Staatsschuld schon_

auf die Summe Von... 116,960,891 Ntlr. 13sgr. 4pf.

erhöhet werden.

Wird hiezu der, durch die außerordentlichen Ein-nahmen, nach der oben allcruntcrthanigst vorgetragcnenDarstellung, ungedeckt gebliebene Theil der außerordentlichen

Bedürfnisse der Staatskassen gerechnet, mit.. .. 122,117,100 - 3 - 2 -

so crgiebt sich, daß eine Gesammtschuld von.. 239,077,991 Ntlr. 16sgr. 6pf.

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