keit) mit dem Objekte im Kaufalitiits -Verhältnifle fle-hen durfte. Inwiefern ift nun diele Vorausi'etzungbtfftätigt worden, und inwiefern nicht?
Inwiefern hat fürs erfte die reine Thätigkeit desIch fleh als Uriache der objektiven bewährt? Ztiför-clerfl, inlofern kein Objekt gefezt werden kann, wennnicht eine Thätigkeit des Ich vorhanden ift, welcherdie des Ob.ekts entgegengefe/t ift, und diele Thaiig-keit nothwendig vor allein Objekte fchlechtbin undlediglicli durch das Subjekt felbft itn Subjekte feynxnufs, mithin die reine Thätigkeit deifelben ift, ift diereine Thätigkeit des Ich als folclie, Bed'wgmg aller einObjekt fetzenden Thätigkeit. Infofern aber diefe reineThätigkeit urfpriinglich fleh auf gar kein Objekt be-zieht, und von demfelbeu, fo wie daflelbe von ihrgänzlich unabhängig ift , inufs fie durch eine gleich-falls abfolnte Handlung des Ich, auf die des Objekts,(das infofern noch nicht als Objekt gefezt iftj , be-zogen
Die Behauptung, dafs die reine Thätigkeit an fielt , und alsfolclie fleh auf ein Objekt bezöge, und dafs es dazu keiner be-fondern abfoluten Handlung des Beziehens bedürfte, wäre dertran=cendentale Grundfatz des intelägiblcn Fatalismus ; des kon-fequentelten Syflems über Freyheit, das vor der Begründungeiner Wiifenlchaftslchie möglich war: und aus diefem Grund-fatze wäre man denn allerdings in Rükficht auf endliche We-fen zu der Folgerung berechtigt, dafs infofern keine reine 'thä-tigkeit gefezr feyn könne, inwiefern fleh keine äussere, unddafs das endliche Wefen fchlechthin endlich, es verlieht flehnicht durch fleh felblt, fondern durch etwas ausser ihm , gefeztfey, Vor der Gottheit, d. j, von einem Wefen, durch deilen
reine