auf einen Anfiofs von aufTen fchliefsen liefsen.und das miifte fich* anderwärts her beßiinmenlassen. Aus der Begrenzung überhaupt aber,wie doch hier gefolgert werden soll, liefse fichein solcher Schluss gar nicht machen.
( Die Entgegengefezten, von denen hier dieRede ist, sollen schlechthin entgegengeleztleyn ;es foll zwischen ihnen gar keinen Vereinigungs-Punkt geben. Alles Endliche aber iß unter fichnicht schlechthin entgegengefezt; es iß fich gleichim Begriffe der Bestimmbarkeit; es iß durch,gängig durcheinander bestimmbar. Das iß dasallem Endlichen gemeinschaftliche Merkmal. Soift auch alles unendliche, insofern es mehrereunendliche geben kann, fich gleich im Begriffeder Unbeftimmbarkeit. Mithin giebt es garnichts gerade zu entgegengefeztes , und in garkeinem Merkmahle fich gleiches, als das End-liche, und das Unendliche, und diele müssenmithin diejenigen Entgegengefezten feyn, vonwelchen hier geredet iß.)
Beides foll Eins, und eben dasselbe feyn jdas heilst kurz: keine Unendlichkeit , keine Be-grenzung; keine Begrenzung , keine Unendlichkeit ;Unendlichkeit und Begrenzung find in Einem undeben detnfielben Jynthetifichen Gliede vereinigt. —Gienge die Thätigkeit des Ich nicht ins Un-endliche , fo könnte es diele feine Thätigkeitnicht felbfi begrenzen; es könnte keine Grenzederselben fetzen, wie es, doch loll. Die Thätig-keit