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einen, noch durch das Setzen des andern gefezt;fie xnnrs befonders gefezt wei den. — Aber dieGrenze ift denn auch weiter nichts, als dasbeiden gern ein fchaftliche ; mithin ihre Grenzenletzen — heilst,he zulawmenfaffen, aber diesesZufaminenfairen beider ift auch nicht andersmöglich, als durch das Setzen ihrer Grenze.Sie find zusammentreffend lediglich unter Be-dingung eines ZufainmenfaiTens, für und durchdas Zufammenfafiende.
Das Zulämrnenksfien, oder, wie wir je zt be-ftimmter Tagen können, das Setzen einer Gren-ze fleht unter der Bedingung eines zufaminen-treffens , oder, da das in der Begrenzungthätige, laut obigem, felbft, und zwar bloTs alsthätiges , eins der Zufammentreffenden feyn Toll,unter der Bedingung eines Anftofses auf disThätigkeit desselben. Dies ift nur unter derBedingung möglich, dass die Thätigkeit desselbenin das unbegrenzte, unbcltiminte, und unbe-stimmbare d. i. in das unendliche hinausgehe.Gienge fie nicht in das unendliche hinaus, fowürde aus einer Begrenzung deflelben gar nichtfolgen, dafs ein Anftofs auf die Thätigkeitdeflelben geschehen fey; es könnte Ja die durchfeinen blofsen Begriff gefezte Begrenzung Teyn,(wie in einem Systeme angenommen werdenxniifte, in welchem schlechthin ein'endliches Ichaufgeftellt wurde). Es inögte dann wohl inner-halb der ihm durch feinen Begriff gefeztenSchranken neue, Begrenzungen geben, die
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