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Grundlage der gesammten Wissenschaftslehre : als Handschrift fuer seine Zuhoerer
Entstehung
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praktifchen Theil hinzu, der den erften begründetund beftimmt, die ganze Wißenfcliaft dadurchvollendet, alles, was im menfchlichen Geifte an-getroffen wird, erfchöpft und dadurch den gemei-nen Menfchenverftand, der durch alle Vor - Lau-tliche Philofophie beleidigt, durch unter theore-tisches Syftem aber ohne jemalige Hofhung der Ver-söhnung , wie es scheint, mit der Philofophie ent-zweit wird, vollkommen mit derselben wiederaus-föhnt.

g) Wenn von der befiimmtea Form des Urtheils,dafs es ein entgegenfetzendes , oder vergleichendes,auf einen Unterfcheidungs- oder Beziehungsgrundgebautes iff, völlig abftrahirt, und blofs das all-gemeine der Handlungsart das, eins durchdas andere zu begrenzen , übrig gelaffen wird,haben wir die Kategorie der Beßitnmmg (Begren-zung, bei Kant Limitation). Neuilich ein Setzender Quantität überhaupt, fey es nun Quantitätder Realität, oder der Negation, heilst Beftiui-mung. 1

Zwei-

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