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Der Ergänzungsbezirk des 8ten Armee-Korps enthält den gröfseren siidliclien Theil der Rhein-provinz, nämlich die Regierungsbezirke Köln, Koblenz, Trier und Aachen. Die zwölf Landwehr-bataillone, deren Bezirke er umfafst, bilden die Regimenter No. 25, 28, 29 und 30: ihre Stämmebefinden sich in den Ortschaften Brühl, Köln, Siegburg, Neuwied, Anderuach, Siuimern, Saarlouis,Trier, Prüm, Malmedy, Aachen, Jülich.
Zwischen den Ergänzungsbezirken des 3tcn und 5ten Armee-Korps befinden sich die Bezirkevon 4 Bataillonen, welche den Reserve-Regimentern No. 33, 34, 37 und 38 angeboren; nämlichzu No. 33 die Kreise Bonist, Buk und Meseritz mit dem Stamme in der Stadt Karjie.zu No. 34 die Kreise Birnbaum, Samter, Obornik mit dem Stamme in der Stadt Samter.zu No. 38 die Kreise Posen und Schrodda, Stamm in der Stadt Posen,
zu No. 37 die Kreise Mogilno, Wongrowiz und Gnesen, Stamm in der Stadt Gnesen.
Endlich befinden sich auch zwischen den Ergänzungsbezirken des 7ten und 8ten Armee-Korpsdie Bezirke von vier Landwehrbataillonen, welche den Reserve-Regimentern No. 35, 3ß, 39 und 40angehören. Sie bestehen aus dein Regierungsbezirke Düsseldorf, soweit derselbe nicht zum Ergän-zungsbezirke des 7ten Armee-Korps gehört, und aus den vier südlichen Kreisen des Regierungsbe-zirks Arnsberg; namentlich gehören
zu No. 35 die Kreise Siegen, Wittgenstein, Olpe und Altena, Stamm in Attendorn,
zu No. 40 die Kreise Lennep, Solingen und der südliche Theil des Kreises Elberfeld, Stamm
in Grafrath.
zu No. 36 der gröfsere nördliche Theil des Kreises Elberfeld und der östliche Theil desKreises Duisburg, Stamm in Essen.
zu No. 39 der Ueberrest des auf dem linken Rheinufer gelegenen, nicht zum Ergänzungs-bezirke des 7ten Armee-Korps gehörigen Theil des Regierungsbezirks Düssel-dorf, Stamm in Neufs.
Für den Bergbau und das Hüttenwesen ist der Boden des preufsischen Staats in fünf Ober-Bergamtsbezirke getheilt, deren Benennungen und Begrenzungen nachstehend angegeben werden.
Das Brandenburg-Preufsische Ober-Berg-Amt wird zu Berlin unmittelbar bei der Ober-Berg-Hauptmannscliaft verwaltet. Es enthält die Regierungsbezirke Gumbinnen, Königsberg, Danzig, Ma-rieuwerder, Bromberg, Frankfurt, Köslin, Stettin, Stralsund und Potsdam ganz, den nördlichen Theildes Regierungsbezirks Liegnitz mit den Kreisen Hoyerswerda, Rothenburg, Sprottau, Sagan, Freistadtund Grünberg ganz, nebst den nördlichen Theilen der Kreise Görlitz, Bunzlau und Glogau; endlichden gröfseren nördlichen Theil des Regierungsbezirks Posen dergestalt, dafs die Kreise Fraustadt,Kosten, Schrimm und Wreschen durchschnitten werden, und ihre nördlichen Theile noch zu diesemOber-Berg-Amte gehören. Die Gränzscheide gegen das schlesische Ober-Berg-Amt bildet zunächstdie grofse Landstrafse von Bautzen her, so weit sie den Kreis Görlitz durchschneidet; dann dieGränze dieses Kreises gegen den Kreis Lauban bis zum Queis, dann der Queis bis er wieder die