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In wiefern diejenigen, welche bei der unvollständigen Zählung am Ende des Jahres 1816 über-sehen wurden, einer besonderen Altersklasse vorzugsweise angeboren mochten, läfst sich zwar nichtbestimmt nachweisen: wahrscheinlich bleibt jedoch, dafs dem mittleren Lebensalter die fast ganz an-cehürten, welche ihr Dasein der polizeilichen Kenntnifs absichtlich zu entziehen suchten: und auchzufälliges Ucbersehcn dürfte wohl am öftesten im Bezug auf Menschen Vorkommen, welche der Ab-hängigkeit von Eltern und Lehrherren entlassen, aber noch nicht ansässig geworden sind. Auch ausdiesen Gründen konnte die. Zählung zu Ende des Jahres 1816 weniger Personen zwischen 15 und45 Jahren angeben, als sogar damals schon doch wirklich vorhanden waren.
Wenn auch der ernstere Schulunterricht erst nach Vollendung des 7ten Lebensjahres beginnendürfte: so können doch auch in einem früheren Lebensalter schon mannigfaltige und sehr nützlicheKenntnisse durch öffentlichen Unterricht erworben werden; und es würde selbst sehr schädlich wir-ken, wenn für diejenigen Volksklassen, worin auf häuslichen Unterricht nur sehr wenig zu rechnenist, der Schulunterricht erst mit der "Vollendung des 7ten Lebensjahres anfangen sollte. Mit Rechtwird daher der Anfang des schulfähigen Alters schon auf den Eintritt in das 6te Lebensjahr angesetzt.Mit eben so guten Gründen wird die Fortsetzung des Unterrichts bis zur Vollendung des 14ten Jah-res verlangt: denn auch für diejenigen, welche nur eines Elemcntar-Unterrichts bedürfen, ist das Ab-warten der Reife des Fassungs- und Urteilsvermögens unentbehrlich, die mit diesem Lebensaltereinzutreten pflegt. Für die grolse Masse der Nation liegt daher das schulpflichtige Alter zwischendem Anfänge des 6ten und dem Ende des Ilten Lebensjahres. Das bei der Zählung zu Ende desJahres 1837 gebrauchte Formular giebt für den Civilstand die Zahl der Kinder dieses Alters, und läfstdie Möglichkeit, dieselbe auch für die Angehörigen des Militairs soweit annähernd zu berechnen, dafsein erheblicher Irrthum hierbei nicht zu besorgen ist. Es ergeben sich hiernach für den ganzen StaatKinder im schulpflichtigen Alfer, und zwar
Knaben . ..1,430141
Mädchen... . 1,400187
beide Geschlechter zusammen 2,830328
Die Zahl der Schulen, oder genauer der Schulklassen, hängt einerseits vön der Anzahl der Kinderab, welche zugleich von einem Lehrer mit Nutzen unterrichtet werden können, und andererseits vonder Dichtheit der Bevölkerung, welche in vielen Fällen die Zahl der Kinder sehr beschränkt, die einereigenen Schule bedürfen. Könnte man im Durchschnitte sogar achtzig Kinder auf eine Elementar-schule rechnen, worin nur ein Lehrer die Kinder in verschiedenen Abtheilungen unterrichtet: so würdeder prcul’sische Staat hiernach doch 35379 solcher Elementarschulen bedürfen. Es mag zweifelhaftbleiben, ob diejenige Anzahl derselben, welche durch die besonderen Verhältnisse der gebildeten Ständeerspart wird, den Mehrbedarf überwiegt, welcher durch die dünne Bevölkerung eines beträchtlichenTheiles des preufsischen Staates nothwendig wird. Jedenfalls wird die Zahl der erforderlichen Ele-mentarschulen nicht viel unter 35000 zu veranschlagen sein: und wenn der Aufwand für Unterhal-tung einer Elementarschule in baarem Gelde und Naturalien nur auf 200 Thaler jährlich geschätztwerden dürfte, so würde derselbe doch den Werth von sieben Millionen Thalern erreichen. Esergiebt sich hieraus, wie beträchtlich der Aufwand ist, welchen die vollständige Allgemeinheit eines
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