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Die Bevölkerung des preussischen Staats : nach dem Ergebnisse der zu Ende des Jahres 1837 amtlich aufgenommenen Nachrichten in staatswirtschaftlicher, gewerblicher und sittlicher Erziehung
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Guhrauer Kreis wegen seiner Entfernung- von Liegnitz an die Regierung zu Breslau ab. Bei der Auf-lösunn- der Regierung zu Reiclienbach wurden ibr die fünf westlichsten Kreise des Bezirks derselbenzugelegt. So haben sich die drei schlesischen Regierungsbezirke gebildet, welche sännntlich einegröl'serc Anzahl von Einwohnern enthalten, als irgend ein anderer Regierungsbezirk des preufsisclienStaats, mit einziger Ausnahme des Regierungsbezirks Potsdam, der, seitdem Berlin damit vereinigt ist,nur allein dem Regierungsbezirke zu Breslau noch an Einwohnerzahl nachstcht.

Die Länder, welche dem preufsisclien Staate bei noch bestehender deutscher Reichsverfassungwestwärts der Mark Brandenburg angehörten, lagen damals so zerstreut und vereinzelt, dafs es nöthiggeschienen hatte, jedem derselben besondere Landeskollegien zu geben. So hatte im niedersäclisi-sclicn Reichskreisc das Herzogthum Magdeburg seine besondere Kammer, worunter auch der preufsischeAntheil an der Grafschaft Mansfeld stand; und das Fürstenthum Halberstadt ebenfalls eine eigeneKammer, welche Hohenstein durch eine Deputation zu Ellrich verwalten liefs, und auch die preufsi-schen Rechte über-Wernigerode und Quedlinburg so weit wahrnahm, als sie damals zum Geschäfts-kreise der Kammern gehörten. Von den Erwerbungen im Jahre 1802 ward Hildesheim mit Goslarzu Halberstadt gelegt: das Eichsfeld mit Mühlhausen und Nordhausen erhielt dagegen eine eigeneKammer zu Heiligenstadt, -welcher auch Erfurt mit seinem Zubehör untergeben wurde. Nach derWiederherstellung der preufsisclien Herrschaft westwärts der Elbe ging zwar Hildesheim mit Goslar,nebst einem Viertheil des Eichsfeldes an Hauover und ein Tlieil des Erfurter Gebietes an Weimarüber: dagegen aller wurden die preufsisclien Besitzungen durch sächsische Landestheile sehr erweitert.Die neue preufsische Provinz Sachsen erhielt nunmehr drei Regierungen. Der Regierung zu Magde-burg wurden die Altmark und das Fürstenthum Halberstadt mit der Grafschaft Wernigerode nebstQuedlinburg zugelegt; auch erhielt sie die Grafschaft Barby mit dem Amte Gommern und der Hoheitüber Walter-Nienburg, welche vormals Ganz- und Halb-Enklaven in dem Herzogthume Magdeburgbildeten: dagegen ging von den vormaligen Kammerdepartements Magdeburg und Halberstadt derSaal-Kreis, der altpreufsisclie Theil der Grafschaft Mansfeld und der kleine halberstädtische KreisErmsleben an die neue Regierung über, welche für die von Sachsen abgetretenen Landestheile zuMerseburg errichtet wurde. Es ist bereits erwähnt worden, welche von diesen Landestheilen denRegierungen zu Liegnitz, Frankfurt, Potsdam und Magdeburg überwiesen wurden, weil ihre Lageeine Vereinigung mit den Bezirken derselben erforderte. Auch von der Hauptmasse, welche hiernachübrig blieb, waren noch einige allzuentfernt, oder zerstreut liegende Landestheile abzusondern: fürdieselben, und für den Verwaltungsbezirk der vormaligen Kammer zu Heiligenstadt, wurde noch eineneue Regierung zu Erfurt errichtet, welche demnach das Eichsfeld mit Hohenstein, Nordhausen, Mühl-hausen und Treffurt, die thiiringschen Kreise Langensalza und Weifsensee, das Erfurter Gebiet, dasweiland cliursächsische Henneberg, den Ueberrest des neustädter Kreises nebst den voigtländischenEnklaven zu verwalten hat. Ihr Verwaltungsbezirk ist dem Flächeninhalte nach der kleinste despreufsisclien Staats; aber seine Bevölkerung ist so dicht, dafs er hierin nur von dem nordwärts derEiffel liegenden Theile der Rheinprovinz übertroffen wird.

Im westfälischen Reichskreise bestanden besondere Kammern zu Kleve über Kleve und Moers,zu Hamm über die Grafschaft Mark, zu Minden über Minden und Ravensberg, und zu Auricli über