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Die Bevölkerung des preussischen Staats : nach dem Ergebnisse der zu Ende des Jahres 1837 amtlich aufgenommenen Nachrichten in staatswirtschaftlicher, gewerblicher und sittlicher Erziehung
Entstehung
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obwohl der Nctzdisfrikt nicht wieder mit Westpreufseu vereinigt werden konnte, sondern ein Theildes neuen Grofsherzogthums Posen wurde. Da derselbe jedoch durch den Abgang des grölstcnTheils seiner vormaligen Kreise Krone und Kaminin verkleinert worden war: so wurden ihm dagegendie jetzigen Kreise Gnescn und Wongrowitz vom ehemaligen Kammerdepartement Posen zugelegt.Die jetzige Regierung zu Posen ist dagegen nicht nur an die Stelle der vormaligen Kammer daselbstgetreten, Sondern hat auch noch zur Verwaltung zugetheilt erhalten, was von dem ehemaligen Kam-merdepartement Kalisch zum Grofsherzogthum Posen gekommen ist.

Die Mark Brandenburg wurde von sehr frühen Zeiten ab in die Cliurmark und Neumark ge-theilt, deren jede ihre besonderen Landeskollegien hatte: der Sitz der churmärkischen war Berlin,der neumärkischen Küstrin. In Bezug auf die Verwaltung war die Begränzung der Cliurmark sehrmangelhaft, weil einerseits die sächsische Glänze der Hauptstadt zu nahe w'ar, und preufsische En-klaven im sächsischen Gebiete, sächsische im preufsischcn lagen, und w-eil andererseits die Altmarkzu entfernt und durch die Elbe getrennt war, weshalb auch versucht wurde, dieselbe durch beson-dere Kommissionen der churmärkischen Landeskollegien verwalten zu lassen. Die Neumark war inBezug auf das Bediirfnifs der Verwaltung noch schlechter begränzt: nordwärts erstreckte sich einlanger schmaler Streifen mit den Kreisen Sclnevelbein, Dramburg und Arnswalde tief in Pommernhinein; südwärts lag dagegen der Kreis Kottbus ganz abgesondert in der Nicderlausitz. Die wich-tige Wasserverbindung zwischen Schlesien und Berlin war von sächsischem Gebiete durchschnitten:Sachsen bcsafs nicht allein auf einer beträchtlichen Strecke das linke Oderufer und erhob daselbsteinen Stromzoll zu Fürstenberg: sondern das sächsische Dorf Scliiedlo lag sogar auf dem rechtenOderufer, und die sächsische Gränze ging so nahe an den Miillroser Kanal heran, dafs am jensei-tigen Ulcr nur ein Rand von wenigen Fulsen noch preufsiscli blieb. Der Austausch des DorfesScliiedlo, welcher im Hubertsburger Frieden 1763 Vorbehalten wurde, kam nicht zur Ausführung, underst im Jahre 1815 erlangte der preufsische Staat eine bessere Gränze gegen Sachsen. Indem dieAemter Belzig, Jütcrbogk und Dahme nebst der Herrschaft Baruth der Churmark, die Niederlausitzder Neumark beigelegt wurde, ward in dieser Beziehung das Bediirfnifs der Verwaltung für die Pro-vinz Brandenburg vollständig befriedigt. Dagegen ward die Altmark der neuen preufsischen ProvinzSachsen, und Sclnevelbein, Dramburg nebst dem nördlichen Theiie von Arnswalde der Provinz Pom-mern zugelegt. Endlich ward auch die Begränzung- zwischen beiden Marken so verändert, dafs dieAufsicht über den Oderstrom und den Miillroser Kanal ganz der Neumark zuliel; hiermit kam zu-gleich Frankfurt zur Neumark, und wurde nun als die bei weitem ansehnlichste Stadt derselben derSitz ihrer Landeskollegien. Die churmärkische Kammer ward nach der neuen Einrichtung der Lan-deskollegien nunmehr als Regierung nach Potsdam verlegt. Die Hauptstadt Berlin erhielt im Jahre1816 eine eigene Regierung, welche jedoch zu Anfänge des Jahres 1822 wieder aufgehoben wurde:die "Veranlassung zu Leidem lag in Abänderungen des Verhältnisses der Central-Verwaltung desStaates, deren Sitz Berlin ist, gegen die Behörden, welchen die besondere Verwaltung- der Regie-rungs-Rechte in dieser Hauptstadt obliegt.

Nachdem im Jahre 1721 der Lauf der Oder und Vor-Pommern bis an die Peene an den preu-ßischen Staat gekommen war, w r urde Stettin der Sitz der Landeskollegien für Pommern. Es konnte

zwar