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Aufnahmen wurde nämlich zu Ende des Jahres 1837 vollzogen, und ihr Ergebnifskonnte während des Jahres 1838 durchgesehen, berichtigt, ergänzt, und so zusammen-gestellt werden, wie es in dieser Schrift erscheint. Uebersichten der Bodenfläche undBevölkerung des preufsischen Staats sind auf den Grund der statistischen Tabellen vonden Jahren 1817, 1819 und 1831 mit steigender Vollständigkeit veröffentlicht worden.Die hier vorliegende Schrift unterscheidet sich durch ausführliche Betrachtungen überdiejenigen staatswirthschaftlichen, gewerblichen und sittlichen Verhältnisse, zu derenBeurtheilung die gedachten Tabellen hinreichendes Material enthalten. Diese Betrach-tungen bilden den Haupttheil derselben, und die beigefügte Uebersicht der Bodenfläche,der Bevölkerung und des Viehstandes der einzelnen Städte und landräthlichen Kreiseerscheint dabei nur als ein gröfstentheils zum Belage nothwendiger Anhang.
Allerdings gehört noch sehr viel mehr als die vorstehenden Betrachtungen dazu,um den Zustand der Bevölkerung des preufsischen Staats in staatswirthschaftlicher, ge-werblicher und sittlicher Beziehung vollständig darzustellen: und Niemand kann dieUnvollständigkeit dieser Darstellung mehr bedauern, als ihr Verfasser selbst. Aber erkonnte nicht mehr geben, als sein Material, die zu Ende des Jahres 1837 und früherfür das statistische Bureau zu Berlin amtlich aufgenommenen Tabellen, mit zweckmäfsi-ger Zuverlässigkeit zu geben gestattete. Diese Tabellen konnten aber alles dasjenigenicht enthalten, dessen Aufnahme andere Mittel an Mufse, Befugnifs, Bildung und po-sitiven Kenntnissen erfordert, als bei der bestehenden Landesverfassung, und bei demzeitigen Kulturstande der grofsen Masse der Einwohner wirklich dazu verwendbar wa-ren. Die Zuverlässigkeit aller Aufnahmen von statistischen Nachrichten wird wesentlichdurch die Kulturstufe bestimmt, worauf sich die grofse Masse derjenigen befindet, vonwelchen die Nachrichten eingezogen werden. Wie reich an Kenntnissen und Erfah-rungen, und wie gewissenhaft in der Ausübung ihres Berufs auch die Oberbehördensein mögen, von welchen in vorletzter und letzter Instanz die Prüfung der eingesam-melten Nachrichten abhängt: so kann doch nie vermieden werden, dafs alle diejenigenAngaben sehr mangelhaft ausfallen, zu deren richtiger Darstellung noch nicht hinrei-chend verbreitete Kenntnisse erfordert werden, oder wobei Eigennutz, Mifstrauen oderParteilichkeit auf das Geständnifs einwirken, welches Korporationen oder Privatpersonen