bey einem abgetheilten Gemeindswalde, bey dem Ver-kaufe und den Purifikationen der kleinern Sraatswal-dungen hier eine Wiese, dort ein Ackerfeld, da Busch-dort Hoch- oder Stammholz, je nachdem es der freyeBesitzer für zweckmäßiger, seinem Anwesen anpassen-der, und gewinnvoller erachtet.
Die Privatwaldungen der freyen Behandlung desEigenthümers entziehen, würde daher offenbar eine Stvk-kung in der Maschine machen, und hieße nichts we-niger, als dem Anwüchse des NationalreichthumS wider-streben, denn gerade diese Freyheit in allen Oekonomie-zweigen befördert die Kultur. Kultur vermehrt die wie»dererzeugenden Erdprodukte, daraus entsteht Bevölke-rung, und aus dieser wächst stuffenweise das Vermö-gen einzelner Menschen sowohl, als der Nationalreich-thum — die Tvtalsumme der Privatkapitalien.
Jagd und Holzanweisung stehen zwar bisher alsrechtliche Hindernisse entgegen; sie verschwinden abermit einem einzigen Blicke auf das Ganze, das Wider-rechtliche derselben zeigt sich sogleich durch die Ansichtdes Allgemeinen.
Die kleine Jagd schadet nicht, und will jemandHochwildpret, so mache er sich einen Park, oder ersetzedem seinen Schaden, dessen Fluren verwüstet werden.
Der Bauer vergütet nebst Strafe dem Nachbarden Schaden, welchen sein zahmes Vieh macht; und
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