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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
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4) Setzen wir aber den Fall, die Privatwaldungender Unterthanen sollten — wider alle Ueberzeugung— in größerem Maße abgeschwendet werden, sodürfte hierdurch doch in keinem Falle ein Holz»Mangel entstehen, weil

s) immer der Mehrtheil der Unterthanen die Wal-dungen schonen, und dadurch im Stande seynwird, die Holz-bedürfenden Individuen um Geldzu befriedigen; und

L) der Staat, vermöge seines Obervormundschafts-amtes und der Pflicht, für das Wohl Aller zusorgen, immer die Vorsicht brauchen muß, hin-längliche Waldungen für sich aufzubewahren, umim Nothfälle, wenn z. B. Privatwaldungendurch Feuer, Wurmstich rc. verunglückt werden,dem Holzmanges zu steuern.

Diese Gründe, vereinet mit dem angebohrnen Grund-triebe des Menschen, seinen Wohlstand möglichst zu för-dern, bewogen mich demnach zu obiger Behauptung,Laß

es zweckmäßiger sey, den Unterthanen dieganz freye, unbeschränkte Benützungihrer Waldungen einzuräumen, undhiervon den bestmöglichsten Grad der Rulturzu erwarten rc. —

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