G-slchlsstraft execurive angetrieben hat. Wir müssen
uns wieer diese nie erhörte ungerechte Auflage aus fol-genden Gründen unterthänlgsigehorsamst beschweren.
-z. Es ist bekannt, daß alles, waS der Bauer braucht,sowohl in Hinsicht auf das klrrerisle, als auf denArbkilklotzn jetzt den höchsten Preis erreicht hat.
L Daher ist es auch ganz außer der Zeit, bey jetzigenDurchmärschen und Srandquartieren, Vo, spannen,twflchiuern Getreid- und Heulieferungen, dann er-bosen Steuern, die Unterthanen um eine solche Auf»läge zu excgeuren,
L. wovon weder der gnädigsten Landesherrschaft, noch demkuddcv eines Hellers we>td Vortheil zugeht, sondern
v lediglich einem ohnehin an Geld, und Naturalienhinlänglich besoldete» Ucberreiter ein acciüens,
L. bloß für einen Spaziergang so übermäßig zugeschanzetwird, daß er in einem Tage g, y und mehrere Gul-den l» den Sack schiebt, als ein churfürstl. Beamter;
k. wogegen er unthätig genug ist, sich um Abstellungeiniger Holzfrevel gar nicht zu bekümmern; sondernneben ihm noch besondere Holzförster dießfalls mitgroßen Unkosten beständig gehalten werden müssen.
6. Zudem war eine Anlage dieser Art weder bey ei-nem churfürstl. Rentamts, noch Pfleggerichte, min-der ständischen Gerichte in dieser Gegend zur Stundeüblich, auch mancher Mitgemeiner, welcher untereine fremde Jurisdiktion gehört, frey damit durch-gekommen.