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[1,2] (1805) gegenwärtig über das Zweckwidrige und Ungerechte des Forstregals oder der Forstpolizey mit Vorcshlägen der nothwendigen Reformen
Entstehung
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214
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ganisati'ons-Verhältnissen angemessenes Provisorium z»treffen.

München den ,4ten Oktober 180z.

Max. Ios. Churfürst.

Freyherr von Montgelas.Auf

Churfürst!. höchsten Befehl.

von Lrib»let.

Organ isatjvn

der

churbaierisch eu Forstschule.

Bestätigung der Forstschule und Versetzung in ei»praktisches Lokal.

I.

Die seit dem Jahre ryyy errichtete Forstschule wirdfür die churfürstlichen Provinzen Agiern, obere Pfalz,Nenburg und Schwaben bestätigt, von München hin-weg in ein ihren praktischen Bedürfnissen entsprechendesLokale nach weihenstephan bey Freysing versetzt, undunter die unmittelbare Kurares des Ministerin! - Finanz-Departements gestellt.

Zweck der Forstschule.

II.

Der Zweck dieser Forstschule ist die theoretische undpraktische Bildung von Forstmännern in der niedernund höhen, Forstwissenschaft.

Lehr-